Nachschlagewerk
Glossar — Sterbefall & Erbrecht von A bis Z
Über 50 Begriffe rund um Sterbefall, Erbrecht, Bestattung und Behördengänge — kurz erklärt, mit Verweis auf den passenden Detail-Ratgeber.
A
Anonyme Bestattung
Beisetzung auf einem Rasenfeld ohne Grabstein und Namen. Günstigste Bestattungsart, oft 800–2.500 €.
Siehe: Bestattungsarten
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Aufteilung des Nachlasses unter den Miterben — durch Vereinbarung oder Teilungsversteigerung. Jeder Miterbe kann sie verlangen (§ 2042 BGB).
Siehe: Erbengemeinschaft
B
Bankvollmacht über den Tod hinaus
Vollmacht, die mit dem Tod des Kontoinhabers nicht erlischt. Bevollmächtigter kann weiterhin über Konto verfügen — bis Erben widerrufen.
Siehe: Bankkonto nach Todesfall
Baumbestattung
Beisetzung der Urne im Wurzelbereich eines Baumes (Friedwald, Ruheforst). Pflegefrei, naturnah, ca. 2.500–4.500 €.
Siehe: Bestattungsarten
Berliner Testament
Gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern, in dem sich diese gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Kinder erben erst nach Tod des zweiten Ehepartners.
Siehe: Testament
Bestattungspflicht
Gesetzliche Pflicht der Angehörigen, einen Verstorbenen ordnungsgemäß bestatten zu lassen. Geregelt in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer.
Siehe: Bestattung-Leitfaden
Bestattungsverfügung
Schriftliche Festlegung der eigenen Bestattungswünsche zu Lebzeiten. Bindend für Angehörige, sofern bekannt.
Siehe: Vorsorge-Ordner
D
Digitaler Nachlass
Gesamtheit aller Online-Konten, Daten, Abos und digitalen Verträge eines Verstorbenen. BGH 2018: Erben treten auch in digitale Verträge ein.
Siehe: Digitaler Nachlass
E
Erbausschlagung
Verzicht auf das Erbe — meist bei Schulden des Verstorbenen. Frist: 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB). Erklärung beim Nachlassgericht.
Erbe (Rechtsbegriff)
Person, die Rechte und Pflichten eines Verstorbenen kraft Gesetz oder Testament übernimmt — Vermögen UND Schulden.
Siehe: Erbrecht-Leitfaden
Erbengemeinschaft
Mehrere Erben, die gemeinsam erben. Verfügungen nur einstimmig (§ 2032 BGB). Auflösbar durch Auseinandersetzung.
Siehe: Erbengemeinschaft
Erbschaftsteuer
Steuer auf den Erwerb von Todes wegen. Freibetrag Ehepartner: 500.000 €, Kinder: 400.000 €. Anzeigepflicht: 3 Monate beim Finanzamt.
Siehe: Erbschaftsteuer
Erbschein
Amtliches Zeugnis über die Erbenstellung, ausgestellt vom Nachlassgericht. Notwendig u. a. bei Grundbuch-Umschreibung und bei Banken ohne notarielles Testament.
Siehe: Erbschein beantragen
Erbteil
Anteil eines einzelnen Erben am Nachlass — als Bruchteil ausgedrückt (z. B. 1/2, 1/4).
Siehe: Erbrecht-Leitfaden
Erbvertrag
Notariell beurkundeter Vertrag zwischen Erblasser und Vertragspartnern über die Erbfolge. Anders als Testament nur einvernehmlich aufhebbar.
Siehe: Testament
Erdbestattung
Beisetzung des Sarges in einem Erdgrab. Klassische Bestattungsart, ca. 5.000–8.000 € inkl. Grabstelle.
Siehe: Bestattungsarten
Erziehungsrente
Eigene Rente für Geschiedene mit minderjährigem Kind, deren Ex-Partner stirbt (§ 47 SGB VI).
Siehe: Hinterbliebenenrente
F
Feuerbestattung
Einäscherung mit anschließender Urnenbeisetzung. Günstiger als Erdbestattung (3.000–5.500 €), Frist meist 6 Wochen.
Siehe: Bestattungsarten
Friedwald / Ruheforst
Naturwaldfriedhof für Baumbestattungen. Pflegefrei, langfristige Liegezeit.
Siehe: Bestattungsarten
G
GEZ-Abmeldung (Rundfunkbeitrag)
Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice nach Tod des Beitragszahlers — formlos mit Sterbeurkunde-Kopie.
Siehe: Rundfunkbeitrag abmelden
Gesetzliche Erbfolge
Erbfolge nach BGB, wenn kein gültiges Testament vorliegt. Maßgeblich: Verwandtschaftsordnungen + Stellung des Ehepartners (§§ 1924–1931 BGB).
Siehe: Gesetzliche Erbfolge
H
Halbwaisenrente
10% der Rente des verstorbenen Elternteils. Bis 18, in Ausbildung bis 27 Jahren.
Siehe: Waisenrente
Hinterbliebenenrente
Sammelbegriff für Witwen-, Witwer-, Waisen- und Erziehungsrente.
K
Kfz-Ummeldung im Erbfall
Erben müssen Fahrzeuge des Verstorbenen ummelden oder abmelden. Erforderlich: Erbschein/Testament, Sterbeurkunde, Fahrzeugpapiere.
Siehe: Kfz ummelden
Krankenversicherung im Sterbefall
Tod ist sofort der Krankenkasse zu melden — Versicherungsverhältnis endet rückwirkend zum Sterbetag. Beiträge danach sind rückerstattbar.
Siehe: Krankenversicherung melden
L
Lebensversicherung im Todesfall
Auszahlung an Bezugsberechtigten — gehört nicht zum Nachlass, wenn Bezugsberechtigter benannt. Steuerlich oft begünstigt.
Siehe: Lebensversicherung
M
Mietvertrag im Todesfall
Bei Tod des Mieters tritt Ehepartner/Lebenspartner ein (§ 563 BGB). Sonstige Erben können Vertrag kündigen — Sonderkündigungsrecht innerhalb 1 Monats.
Siehe: Mietvertrag kündigen
N
Nachlass
Gesamtheit der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eines Verstorbenen. Geht mit dem Tod auf die Erben über (§ 1922 BGB).
Siehe: Erbrecht-Leitfaden
Nachlassgericht
Abteilung des Amtsgerichts am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Zuständig für Testamentseröffnung, Erbschein, Nachlassverwaltung.
Siehe: Erbschein beantragen
Nachlassinsolvenz
Insolvenzverfahren über den überschuldeten Nachlass. Schützt Erben vor Privatvermögen-Haftung. Antrag beim Insolvenzgericht.
Nachlassverwaltung
Gerichtlich angeordnete getrennte Verwaltung des Nachlasses durch einen Nachlassverwalter — schützt Erben vor Schulden-Haftung mit Privatvermögen.
P
Patientenverfügung
Schriftliche Festlegung medizinischer Behandlungswünsche für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit (§ 1827 BGB).
Siehe: Vorsorge-Ordner
Pflichtteil
Anspruch enterbter naher Angehöriger (Kinder, Ehepartner, ggf. Eltern) — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, in Geld. Frist 3 Jahre.
Siehe: Pflichtteil
R
Rentenanpassung im Todesfall
Rente des Verstorbenen wird ab Sterbemonat eingestellt. Überzahlte Beträge müssen zurückgezahlt werden, wenn nicht im Sterbevierteljahr geregelt.
Siehe: Sterbevierteljahr
S
Seebestattung
Beisetzung der Urne in einer dafür freigegebenen Seebestattungs-Zone (Nord-/Ostsee, Mittelmeer). Ca. 1.500–3.500 €.
Siehe: Bestattungsarten
Sozialbestattung
Bestattungskostenübernahme durch das Sozialamt (§ 74 SGB XII), wenn Nachlass und Verpflichtete nicht zahlen können.
Siehe: Sozialbestattung
Sterbegeld
Einmalige Versicherungsleistung zur Deckung der Bestattungskosten — aus privater Sterbegeldversicherung. Gesetzliches Sterbegeld der Krankenkasse 2004 abgeschafft.
Siehe: Sterbegeldversicherung
Sterbeurkunde
Amtliche Bescheinigung des Standesamtes über den Tod. Nötig für Versicherungen, Banken, Renten, Erbschein. 5–10 Stück empfehlenswert.
Siehe: Sterbeurkunde beantragen
Sterbevierteljahr
Die ersten 3 Monate nach Tod — Ehepartner erhält volle Rente des Verstorbenen ohne Einkommensanrechnung.
Siehe: Sterbevierteljahr
Strom- & Gasvertrag im Todesfall
Sonderkündigungsrecht für Erben — Vertrag endet meist mit Auszug oder Kündigung mit kurzer Frist (oft 2 Wochen ab Sterbetag).
Siehe: Strom & Gas kündigen
T
Testament (eigenhändig)
Vollständig handschriftlich, mit Datum und Unterschrift verfasstes Testament (§ 2247 BGB). Kostenfrei, kann aber zu Auslegungsfragen führen.
Siehe: Testament
Testament (notariell)
Beim Notar verfasstes und beim Nachlassgericht hinterlegtes Testament. Höhere Sicherheit, oft macht Erbschein überflüssig.
Totenschein
Ärztliche Todesbescheinigung — Grundlage für die Sterbeurkunde. Wird bei Tod zu Hause vom Hausarzt/Notarzt ausgestellt.
Trauerfeier
Abschiedszeremonie vor oder nach der Beisetzung — religiös oder weltlich. Mit Redner, Musik, Blumenschmuck.
Siehe: Trauerfeier organisieren
U
Umzug der Erbengemeinschaft
Wenn nur Erbengemeinschaft Mietvertrag fortsetzt: gemeinsame Kündigung oder Mietvertrag-Übertragung — alles einstimmig.
V
Verkehrswert (Nachlass)
Marktwert des Nachlasses zum Stichtag des Erbfalls — Basis für Erbschaftsteuer und Pflichtteilsberechnung.
Versorgungsausgleich
Bei Scheidung erworbene Rentenanwartschaften — geschiedene Ehepartner haben deshalb meist keinen Anspruch auf Witwenrente.
Siehe: Witwenrente
Vorsorgevollmacht
Bevollmächtigung einer Vertrauensperson für Entscheidungen bei eigener Geschäftsunfähigkeit. Häufig notariell oder mit beglaubigter Unterschrift.
Siehe: Vorsorge-Ordner
W
Waisenrente
Rente für Kinder verstorbener Elternteile. Halbwaise: 10%, Vollwaise: 20% der Rente. Bis 18, in Ausbildung bis 27.
Siehe: Waisenrente
Witwenrente / Witwerrente
Rente für überlebenden Ehepartner. Klein: 25% (max. 24 Monate), groß: 55% (lebenslang). Voraussetzung: 1 Jahr Ehe + 5 Jahre Beitragszeit.
Siehe: Witwenrente
Z
Zentrales Testamentsregister
Bundesweites Register der Bundesnotarkammer — verzeichnet beurkundete und hinterlegte Testamente. Standesämter melden Sterbefälle automatisch.
Alle Begriffe in einem Leitfaden
Über 80 Seiten Sterbefall-Leitfaden mit 40 Musterbriefen und Fristenkalender.
Komplettpaket — 49 €Hinweis: Glossar zur allgemeinen Orientierung — keine Rechtsberatung. Im Einzelfall Fachanwalt oder Notar konsultieren.