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Nachschlagewerk

Glossar — Sterbefall & Erbrecht von A bis Z

Über 50 Begriffe rund um Sterbefall, Erbrecht, Bestattung und Behördengänge — kurz erklärt, mit Verweis auf den passenden Detail-Ratgeber.

A

Anonyme Bestattung

Beisetzung auf einem Rasenfeld ohne Grabstein und Namen. Günstigste Bestattungsart, oft 800–2.500 €.

Siehe: Bestattungsarten

Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Aufteilung des Nachlasses unter den Miterben — durch Vereinbarung oder Teilungsversteigerung. Jeder Miterbe kann sie verlangen (§ 2042 BGB).

Siehe: Erbengemeinschaft

B

Bankvollmacht über den Tod hinaus

Vollmacht, die mit dem Tod des Kontoinhabers nicht erlischt. Bevollmächtigter kann weiterhin über Konto verfügen — bis Erben widerrufen.

Siehe: Bankkonto nach Todesfall

Baumbestattung

Beisetzung der Urne im Wurzelbereich eines Baumes (Friedwald, Ruheforst). Pflegefrei, naturnah, ca. 2.500–4.500 €.

Siehe: Bestattungsarten

Berliner Testament

Gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern, in dem sich diese gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Kinder erben erst nach Tod des zweiten Ehepartners.

Siehe: Testament

Bestattungspflicht

Gesetzliche Pflicht der Angehörigen, einen Verstorbenen ordnungsgemäß bestatten zu lassen. Geregelt in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer.

Siehe: Bestattung-Leitfaden

Bestattungsverfügung

Schriftliche Festlegung der eigenen Bestattungswünsche zu Lebzeiten. Bindend für Angehörige, sofern bekannt.

Siehe: Vorsorge-Ordner

D

Digitaler Nachlass

Gesamtheit aller Online-Konten, Daten, Abos und digitalen Verträge eines Verstorbenen. BGH 2018: Erben treten auch in digitale Verträge ein.

Siehe: Digitaler Nachlass

E

Erbausschlagung

Verzicht auf das Erbe — meist bei Schulden des Verstorbenen. Frist: 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB). Erklärung beim Nachlassgericht.

Siehe: Erbausschlagung & Frist · Komplett-Leitfaden

Erbe (Rechtsbegriff)

Person, die Rechte und Pflichten eines Verstorbenen kraft Gesetz oder Testament übernimmt — Vermögen UND Schulden.

Siehe: Erbrecht-Leitfaden

Erbengemeinschaft

Mehrere Erben, die gemeinsam erben. Verfügungen nur einstimmig (§ 2032 BGB). Auflösbar durch Auseinandersetzung.

Siehe: Erbengemeinschaft

Erbschaftsteuer

Steuer auf den Erwerb von Todes wegen. Freibetrag Ehepartner: 500.000 €, Kinder: 400.000 €. Anzeigepflicht: 3 Monate beim Finanzamt.

Siehe: Erbschaftsteuer

Erbschein

Amtliches Zeugnis über die Erbenstellung, ausgestellt vom Nachlassgericht. Notwendig u. a. bei Grundbuch-Umschreibung und bei Banken ohne notarielles Testament.

Siehe: Erbschein beantragen

Erbteil

Anteil eines einzelnen Erben am Nachlass — als Bruchteil ausgedrückt (z. B. 1/2, 1/4).

Siehe: Erbrecht-Leitfaden

Erbvertrag

Notariell beurkundeter Vertrag zwischen Erblasser und Vertragspartnern über die Erbfolge. Anders als Testament nur einvernehmlich aufhebbar.

Siehe: Testament

Erdbestattung

Beisetzung des Sarges in einem Erdgrab. Klassische Bestattungsart, ca. 5.000–8.000 € inkl. Grabstelle.

Siehe: Bestattungsarten

Erziehungsrente

Eigene Rente für Geschiedene mit minderjährigem Kind, deren Ex-Partner stirbt (§ 47 SGB VI).

Siehe: Hinterbliebenenrente

F

Feuerbestattung

Einäscherung mit anschließender Urnenbeisetzung. Günstiger als Erdbestattung (3.000–5.500 €), Frist meist 6 Wochen.

Siehe: Bestattungsarten

Friedwald / Ruheforst

Naturwaldfriedhof für Baumbestattungen. Pflegefrei, langfristige Liegezeit.

Siehe: Bestattungsarten

G

GEZ-Abmeldung (Rundfunkbeitrag)

Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice nach Tod des Beitragszahlers — formlos mit Sterbeurkunde-Kopie.

Siehe: Rundfunkbeitrag abmelden

Gesetzliche Erbfolge

Erbfolge nach BGB, wenn kein gültiges Testament vorliegt. Maßgeblich: Verwandtschaftsordnungen + Stellung des Ehepartners (§§ 1924–1931 BGB).

Siehe: Gesetzliche Erbfolge

H

Halbwaisenrente

10% der Rente des verstorbenen Elternteils. Bis 18, in Ausbildung bis 27 Jahren.

Siehe: Waisenrente

Hinterbliebenenrente

Sammelbegriff für Witwen-, Witwer-, Waisen- und Erziehungsrente.

Siehe: Hinterbliebenenrente-Leitfaden

K

Kfz-Ummeldung im Erbfall

Erben müssen Fahrzeuge des Verstorbenen ummelden oder abmelden. Erforderlich: Erbschein/Testament, Sterbeurkunde, Fahrzeugpapiere.

Siehe: Kfz ummelden

Krankenversicherung im Sterbefall

Tod ist sofort der Krankenkasse zu melden — Versicherungsverhältnis endet rückwirkend zum Sterbetag. Beiträge danach sind rückerstattbar.

Siehe: Krankenversicherung melden

L

Lebensversicherung im Todesfall

Auszahlung an Bezugsberechtigten — gehört nicht zum Nachlass, wenn Bezugsberechtigter benannt. Steuerlich oft begünstigt.

Siehe: Lebensversicherung

M

Mietvertrag im Todesfall

Bei Tod des Mieters tritt Ehepartner/Lebenspartner ein (§ 563 BGB). Sonstige Erben können Vertrag kündigen — Sonderkündigungsrecht innerhalb 1 Monats.

Siehe: Mietvertrag kündigen

N

Nachlass

Gesamtheit der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eines Verstorbenen. Geht mit dem Tod auf die Erben über (§ 1922 BGB).

Siehe: Erbrecht-Leitfaden

Nachlassgericht

Abteilung des Amtsgerichts am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Zuständig für Testamentseröffnung, Erbschein, Nachlassverwaltung.

Siehe: Erbschein beantragen

Nachlassinsolvenz

Insolvenzverfahren über den überschuldeten Nachlass. Schützt Erben vor Privatvermögen-Haftung. Antrag beim Insolvenzgericht.

Nachlassverwaltung

Gerichtlich angeordnete getrennte Verwaltung des Nachlasses durch einen Nachlassverwalter — schützt Erben vor Schulden-Haftung mit Privatvermögen.

P

Patientenverfügung

Schriftliche Festlegung medizinischer Behandlungswünsche für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit (§ 1827 BGB).

Siehe: Vorsorge-Ordner

Pflichtteil

Anspruch enterbter naher Angehöriger (Kinder, Ehepartner, ggf. Eltern) — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, in Geld. Frist 3 Jahre.

Siehe: Pflichtteil

R

Rentenanpassung im Todesfall

Rente des Verstorbenen wird ab Sterbemonat eingestellt. Überzahlte Beträge müssen zurückgezahlt werden, wenn nicht im Sterbevierteljahr geregelt.

Siehe: Sterbevierteljahr

S

Seebestattung

Beisetzung der Urne in einer dafür freigegebenen Seebestattungs-Zone (Nord-/Ostsee, Mittelmeer). Ca. 1.500–3.500 €.

Siehe: Bestattungsarten

Sozialbestattung

Bestattungskostenübernahme durch das Sozialamt (§ 74 SGB XII), wenn Nachlass und Verpflichtete nicht zahlen können.

Siehe: Sozialbestattung

Sterbegeld

Einmalige Versicherungsleistung zur Deckung der Bestattungskosten — aus privater Sterbegeldversicherung. Gesetzliches Sterbegeld der Krankenkasse 2004 abgeschafft.

Siehe: Sterbegeldversicherung

Sterbeurkunde

Amtliche Bescheinigung des Standesamtes über den Tod. Nötig für Versicherungen, Banken, Renten, Erbschein. 5–10 Stück empfehlenswert.

Siehe: Sterbeurkunde beantragen

Sterbevierteljahr

Die ersten 3 Monate nach Tod — Ehepartner erhält volle Rente des Verstorbenen ohne Einkommensanrechnung.

Siehe: Sterbevierteljahr

Strom- & Gasvertrag im Todesfall

Sonderkündigungsrecht für Erben — Vertrag endet meist mit Auszug oder Kündigung mit kurzer Frist (oft 2 Wochen ab Sterbetag).

Siehe: Strom & Gas kündigen

T

Testament (eigenhändig)

Vollständig handschriftlich, mit Datum und Unterschrift verfasstes Testament (§ 2247 BGB). Kostenfrei, kann aber zu Auslegungsfragen führen.

Siehe: Testament

Testament (notariell)

Beim Notar verfasstes und beim Nachlassgericht hinterlegtes Testament. Höhere Sicherheit, oft macht Erbschein überflüssig.

Totenschein

Ärztliche Todesbescheinigung — Grundlage für die Sterbeurkunde. Wird bei Tod zu Hause vom Hausarzt/Notarzt ausgestellt.

Trauerfeier

Abschiedszeremonie vor oder nach der Beisetzung — religiös oder weltlich. Mit Redner, Musik, Blumenschmuck.

Siehe: Trauerfeier organisieren

U

Umzug der Erbengemeinschaft

Wenn nur Erbengemeinschaft Mietvertrag fortsetzt: gemeinsame Kündigung oder Mietvertrag-Übertragung — alles einstimmig.

V

Verkehrswert (Nachlass)

Marktwert des Nachlasses zum Stichtag des Erbfalls — Basis für Erbschaftsteuer und Pflichtteilsberechnung.

Versorgungsausgleich

Bei Scheidung erworbene Rentenanwartschaften — geschiedene Ehepartner haben deshalb meist keinen Anspruch auf Witwenrente.

Siehe: Witwenrente

Vorsorgevollmacht

Bevollmächtigung einer Vertrauensperson für Entscheidungen bei eigener Geschäftsunfähigkeit. Häufig notariell oder mit beglaubigter Unterschrift.

Siehe: Vorsorge-Ordner

W

Waisenrente

Rente für Kinder verstorbener Elternteile. Halbwaise: 10%, Vollwaise: 20% der Rente. Bis 18, in Ausbildung bis 27.

Siehe: Waisenrente

Witwenrente / Witwerrente

Rente für überlebenden Ehepartner. Klein: 25% (max. 24 Monate), groß: 55% (lebenslang). Voraussetzung: 1 Jahr Ehe + 5 Jahre Beitragszeit.

Siehe: Witwenrente

Z

Zentrales Testamentsregister

Bundesweites Register der Bundesnotarkammer — verzeichnet beurkundete und hinterlegte Testamente. Standesämter melden Sterbefälle automatisch.

Alle Begriffe in einem Leitfaden

Über 80 Seiten Sterbefall-Leitfaden mit 40 Musterbriefen und Fristenkalender.

Komplettpaket — 49 €