Die Erbausschlagung ist an eine 6-Wochen-Frist gebunden — § 1944 BGB. Die Frist ist nicht verlängerbar.
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Fristen und Erbausschlagung

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Die wichtigsten Fristen im Überblick.

Diese Fristen gelten unabhängig vom Bundesland und basieren auf bundesweit einheitlichen Gesetzen. Sie sind seit Jahrzehnten stabil.

24 – 36 h

Anzeige Tod und Beauftragung Bestatter

BestattG der Länder
3 Werktage

Sterbefall-Anzeige beim Standesamt

§ 28 PStG
1 Monat

Sonderkündigung Mietvertrag durch Erben

§ 580 BGB
6 Wochen

Erbausschlagung — kritisch bei Überschuldung des Nachlasses. Nicht verlängerbar.

§ 1944 BGB
3 Monate

Anzeige Erwerb von Todes wegen beim Finanzamt

§ 30 ErbStG
6 Monate

Testament beim Nachlassgericht zur Eröffnung einreichen

§ 2260 BGB
3 Jahre

Verjährung des Pflichtteilsanspruchs nach Kenntnis

§ 2332 BGB
Besonders kritisch: die 6-Wochen-Frist zur Erbausschlagung. Wer sie versäumt, gilt als Erbe — inklusive aller Schulden. Die Frist beginnt mit Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund. Lebt der Erbe im Ausland, verlängert sie sich auf 6 Monate (§ 1944 Abs. 3 BGB).

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Häufige Fragen zur Erbausschlagung.

Wann sollte ich ein Erbe ausschlagen?

Eine Ausschlagung kommt insbesondere in Betracht, wenn der Nachlass überschuldet ist — also die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen. Auch bei unklarer Nachlass-Situation kann eine Ausschlagung sinnvoll sein. Die Entscheidung sollte sorgfältig und möglichst mit rechtlicher Einschätzung getroffen werden, da sie unwiderruflich ist.

Wo und wie erkläre ich die Ausschlagung?

Die Erklärung muss gegenüber dem Nachlassgericht erfolgen — entweder zur Niederschrift des Gerichts selbst oder in öffentlich beglaubigter Form beim Notar (§ 1945 BGB). Eine formlose Erklärung per Brief oder E-Mail genügt nicht. Im Leitfaden finden Sie die konkrete Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Wann beginnt die 6-Wochen-Frist?

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Erbe vom Anfall und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt (§ 1944 Abs. 2 BGB). Bei gesetzlicher Erbfolge regelmäßig mit Kenntnis vom Tod, bei testamentarischer Erbfolge mit Kenntnis vom Inhalt des Testaments durch das Nachlassgericht.

Was passiert, wenn ich die Frist versäume?

Die Ausschlagung gilt dann als nicht erfolgt — der Erbe nimmt das Erbe an (§ 1943 BGB). Eine Anfechtung der Annahme ist nur in engen Ausnahmefällen möglich, etwa bei Irrtum über die Überschuldung. Lassen Sie sich in solchen Fällen umgehend rechtlich beraten.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Der Leitfaden liefert allgemeine Informationen und Musterformulierungen. In komplexen Konstellationen — etwa bei mehreren Erben, unklaren Verwandtschaftsverhältnissen oder hohen Werten — ist die Einzelfallberatung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder Notar angezeigt.

Gilt die 6-Wochen-Frist auch im Ausland?

Lebt der Erbe zum Zeitpunkt der Kenntnis im Ausland oder hielt sich der Erblasser ausschließlich dort auf, beträgt die Frist 6 Monate (§ 1944 Abs. 3 BGB).

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