Themen-Leitfaden
Hinterbliebenenrente — Witwen, Witwer, Waisen
Witwenrente, Waisenrente, Sterbevierteljahr — wer hat Anspruch, wie hoch fällt die Rente aus, welche Fristen gelten? Kompakte Übersicht für Hinterbliebene.
1. Sterbevierteljahr
In den ersten 3 Monaten nach Tod erhalten Ehepartner die volle Altersrente des Verstorbenen ohne Einkommensanrechnung. Danach beginnt die reguläre Witwen-/Witwerrente.
Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung — Vorschuss möglich an jeder Postbank-Filiale.
2. Witwen-/Witwerrente
| Variante | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Kleine Witwenrente | 25% der Rente | unter 47, max. 24 Monate |
| Große Witwenrente | 55% der Rente | über 47, erwerbsgemindert oder Kind erziehend |
Voraussetzung: Ehe mind. 1 Jahr (außer Unfalltod), 5 Jahre Beitragszeit des Verstorbenen.
→ Detail: Witwenrente — Höhe und Antrag
3. Waisenrente
- Halbwaisenrente: 10% der Rente — bis 18, in Ausbildung bis 27
- Vollwaisenrente: 20% der Rente — bei Tod beider Elternteile
4. Erziehungsrente
Spezialfall: Geschiedene mit gemeinsamem minderjährigem Kind, deren Ex-Partner stirbt. Anspruch nach § 47 SGB VI auf eine eigenständige Rente.
5. Fristen & Antrag
- Antrag: bei jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung
- Frist Sterbevierteljahr: bis zum Ende des dritten Monats
- Rückwirkung: Witwenrente bis zu 12 Monate rückwirkend
- Unterlagen: Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Renten-Versicherungs-Nummer beider
6. Einkommensanrechnung
Eigenes Einkommen wird ab dem 4. Monat angerechnet, soweit es den Freibetrag (~1.000 € netto/Monat 2025) übersteigt — 40% darüber liegender Beträge werden abgezogen.
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Zum Komplettpaket — 49 €Hinweis: Allgemeine Information, keine Sozial- oder Rentenberatung. Konkrete Berechnung über die Deutsche Rentenversicherung (kostenlose Beratung) oder einen Rentenberater.