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Themen-Leitfaden

Hinterbliebenenrente — Witwen, Witwer, Waisen

Lesezeit: 7 Minuten · Themengebiet: Renten & Sozialleistungen · Rechtsgrundlage: §§ 46–48 SGB VI · Stand: 26.04.2026

Witwenrente, Waisenrente, Sterbevierteljahr — wer hat Anspruch, wie hoch fällt die Rente aus, welche Fristen gelten? Kompakte Übersicht für Hinterbliebene.

1. Sterbevierteljahr

In den ersten 3 Monaten nach Tod erhalten Ehepartner die volle Altersrente des Verstorbenen ohne Einkommensanrechnung. Danach beginnt die reguläre Witwen-/Witwerrente.

Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung — Vorschuss möglich an jeder Postbank-Filiale.

→ Detail: Sterbevierteljahr

2. Witwen-/Witwerrente

VarianteHöheVoraussetzung
Kleine Witwenrente25% der Renteunter 47, max. 24 Monate
Große Witwenrente55% der Renteüber 47, erwerbsgemindert oder Kind erziehend

Voraussetzung: Ehe mind. 1 Jahr (außer Unfalltod), 5 Jahre Beitragszeit des Verstorbenen.

Versorgungsausgleich: bei Scheidung verloren — geschiedene Ehepartner erhalten in der Regel keine Witwenrente.

→ Detail: Witwenrente — Höhe und Antrag

3. Waisenrente

→ Detail: Waisenrente

4. Erziehungsrente

Spezialfall: Geschiedene mit gemeinsamem minderjährigem Kind, deren Ex-Partner stirbt. Anspruch nach § 47 SGB VI auf eine eigenständige Rente.

5. Fristen & Antrag

6. Einkommensanrechnung

Eigenes Einkommen wird ab dem 4. Monat angerechnet, soweit es den Freibetrag (~1.000 € netto/Monat 2025) übersteigt — 40% darüber liegender Beträge werden abgezogen.

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Externe Quellen & weiterführende Informationen