Themen-Leitfaden
Erbrecht in Deutschland — Leitfaden für Hinterbliebene
Wer erbt? Wann brauche ich einen Erbschein? Was ist der Pflichtteil? Dieser Leitfaden bündelt die zentralen Erbrechts-Themen. Jeder Abschnitt verlinkt auf einen vertieften Artikel.
1. Gesetzliche Erbfolge
Ohne Testament regelt das BGB, wer erbt. Maßgeblich ist die Ordnung der Verwandtschaft:
| Ordnung | Wer |
|---|---|
| 1. Ordnung | Kinder, Enkel, Urenkel |
| 2. Ordnung | Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen |
| 3. Ordnung | Großeltern, Onkel, Tanten |
| Sonderstellung | Ehepartner — erbt zusätzlich (§ 1931 BGB) |
Solange ein Erbe der vorderen Ordnung lebt, sind nachgeordnete ausgeschlossen.
2. Testament & gewillkürte Erbfolge
Ein wirksames Testament verdrängt die gesetzliche Erbfolge. Formerfordernisse:
- Eigenhändiges Testament: komplett handschriftlich, mit Datum, eigenhändig unterschrieben (§ 2247 BGB)
- Notarielles Testament: beim Notar verfasst, beim Nachlassgericht hinterlegt
- Berliner Testament: gemeinschaftliches Ehegattentestament — gegenseitige Erbeinsetzung
Testamente werden nach dem Tod beim Nachlassgericht eröffnet — Erben werden vom Gericht informiert.
3. Erbschein
Der Erbschein ist der amtliche Nachweis der Erbenstellung. Brauchen Sie ihn?
- Bei notariellem Testament: meist nicht nötig — Eröffnungsprotokoll reicht Banken/Grundbuchamt
- Bei eigenhändigem Testament: oft erforderlich für Grundbuch-Umschreibung
- Ohne Testament: in der Regel zwingend
Antrag beim Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes. Kosten richten sich nach Nachlasswert.
→ Detail: Erbschein beantragen — Schritt für Schritt
4. Erbengemeinschaft
Mehrere Erben bilden automatisch eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Wichtig:
- Verfügungen über den Nachlass nur gemeinsam
- Auseinandersetzung erfolgt durch Aufteilung oder Verkauf (Teilungsversteigerung)
- Jeder Miterbe kann jederzeit Auseinandersetzung verlangen
- Bei Streit: Mediation oder Anwalt für Erbrecht
5. Pflichtteil
Enterbte nahe Angehörige können den Pflichtteil verlangen — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, in Geld.
Pflichtteilsberechtigt: Kinder, Ehepartner, ggf. Eltern. Frist: 3 Jahre ab Kenntnis (§ 195 BGB).
6. Erbausschlagung
Wer Schulden des Verstorbenen erwartet, sollte prüfen ob das Erbe ausgeschlagen werden sollte. Frist: 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB) — sehr kurz.
→ Detail: Erbausschlagung — 6-Wochen-Frist · → Komplett-Leitfaden Erbausschlagung
7. Erbschaftsteuer & Freibeträge
| Verwandtschaft | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehepartner | 500.000 € | I |
| Kinder | 400.000 € | I |
| Enkel | 200.000 € | I |
| Eltern | 100.000 € | I |
| Geschwister, Nichten | 20.000 € | II |
| Sonstige | 20.000 € | III |
Anzeigepflicht: 3 Monate ab Kenntnis vom Erbfall beim Finanzamt (§ 30 ErbStG).
8. Erste Schritte für Erben
- Sterbeurkunde beantragen (mehrfach)
- Testament suchen — Nachlassgericht eröffnet automatisch wenn hinterlegt
- Banken informieren
- Bei Schulden-Verdacht: Ausschlagungsfrist beachten
- Erbschein beantragen wenn nötig
- Erbschaftsteuer beim Finanzamt anzeigen
Alle 40 Schritte als Komplett-Leitfaden
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