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Themen-Leitfaden

Erbrecht in Deutschland — Leitfaden für Hinterbliebene

Lesezeit: 9 Minuten · Themengebiet: Erbrecht · Rechtsgrundlage: §§ 1922–2385 BGB · Stand: 26.04.2026

Wer erbt? Wann brauche ich einen Erbschein? Was ist der Pflichtteil? Dieser Leitfaden bündelt die zentralen Erbrechts-Themen. Jeder Abschnitt verlinkt auf einen vertieften Artikel.

1. Gesetzliche Erbfolge

Ohne Testament regelt das BGB, wer erbt. Maßgeblich ist die Ordnung der Verwandtschaft:

OrdnungWer
1. OrdnungKinder, Enkel, Urenkel
2. OrdnungEltern, Geschwister, Nichten/Neffen
3. OrdnungGroßeltern, Onkel, Tanten
SonderstellungEhepartner — erbt zusätzlich (§ 1931 BGB)

Solange ein Erbe der vorderen Ordnung lebt, sind nachgeordnete ausgeschlossen.

2. Testament & gewillkürte Erbfolge

Ein wirksames Testament verdrängt die gesetzliche Erbfolge. Formerfordernisse:

Testamente werden nach dem Tod beim Nachlassgericht eröffnet — Erben werden vom Gericht informiert.

3. Erbschein

Der Erbschein ist der amtliche Nachweis der Erbenstellung. Brauchen Sie ihn?

Antrag beim Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes. Kosten richten sich nach Nachlasswert.

→ Detail: Erbschein beantragen — Schritt für Schritt

4. Erbengemeinschaft

Mehrere Erben bilden automatisch eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Wichtig:

5. Pflichtteil

Enterbte nahe Angehörige können den Pflichtteil verlangen — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, in Geld.

Pflichtteilsberechtigt: Kinder, Ehepartner, ggf. Eltern. Frist: 3 Jahre ab Kenntnis (§ 195 BGB).

6. Erbausschlagung

Wer Schulden des Verstorbenen erwartet, sollte prüfen ob das Erbe ausgeschlagen werden sollte. Frist: 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB) — sehr kurz.

Wichtig: Erbe ausschlagen heißt: Sie verzichten komplett. Eine teilweise Ausschlagung gibt es nicht. Bei Unklarheit über Schulden zuerst Nachlassverwaltung beantragen.

→ Detail: Erbausschlagung — 6-Wochen-Frist · → Komplett-Leitfaden Erbausschlagung

7. Erbschaftsteuer & Freibeträge

VerwandtschaftFreibetragSteuerklasse
Ehepartner500.000 €I
Kinder400.000 €I
Enkel200.000 €I
Eltern100.000 €I
Geschwister, Nichten20.000 €II
Sonstige20.000 €III

Anzeigepflicht: 3 Monate ab Kenntnis vom Erbfall beim Finanzamt (§ 30 ErbStG).

8. Erste Schritte für Erben

  1. Sterbeurkunde beantragen (mehrfach)
  2. Testament suchen — Nachlassgericht eröffnet automatisch wenn hinterlegt
  3. Banken informieren
  4. Bei Schulden-Verdacht: Ausschlagungsfrist beachten
  5. Erbschein beantragen wenn nötig
  6. Erbschaftsteuer beim Finanzamt anzeigen

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Externe Quellen & weiterführende Informationen