Rundfunkbeitrag im Todesfall abmelden — Schritt für Schritt

Der Rundfunkbeitrag — umgangssprachlich noch immer „GEZ-Gebühr“ genannt — wird seit 2013 als Wohnungsbeitrag erhoben. Stirbt der bisherige Beitragszahler, läuft die Forderung nicht automatisch aus. Hinterbliebene müssen die Abmeldung beim Beitragsservice aktiv anstoßen — andernfalls werden die Beiträge weiter abgebucht. Dieser Ratgeber zeigt, wie die Abmeldung funktioniert, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie eine Erstattung zu viel gezahlter Beiträge erhalten.
Wer ist der Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio?
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist die zentrale Stelle für die Verwaltung des Rundfunkbeitrags in Deutschland. Er ist als Gemeinschaftseinrichtung der Landesrundfunkanstalten organisiert und übernimmt die Beitragsbearbeitung — von der Anmeldung über die Beitragserhebung bis zur Abmeldung. Rechtsgrundlage ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV).
Pro Wohnung wird ein Beitrag erhoben — unabhängig davon, wie viele Personen darin leben oder wie viele Empfangsgeräte vorhanden sind (§ 2 Abs. 1 RBStV). Stirbt der Beitragszahler, ist diese Tatsache relevant: Lebte er allein, kann die Wohnung möglicherweise endgültig abgemeldet werden. Lebten weitere Personen in der Wohnung, übernimmt einer von ihnen den Beitrag.
Keine automatische Abmeldung — Sie müssen handeln
Ein häufiger Irrtum: Hinterbliebene gehen davon aus, dass der Beitragsservice durch das Standesamt oder die Meldebehörde automatisch über den Tod informiert wird. Das ist nicht der Fall. Der Beitragsservice führt die Beitragspflicht weiter, bis ihm der Tod aktiv mitgeteilt wird.
Solange keine Abmeldung erfolgt, werden die Beiträge weiter abgebucht oder per Rechnung angefordert. Wenn das Konto bereits aufgelöst ist und Lastschriften zurückgehen, kann es zu Mahnverfahren und Vollstreckungsankündigungen kommen — die sich an die Erben richten.
So melden Sie den Verstorbenen ab
Die Abmeldung erfolgt schriftlich. Der Beitragsservice bietet auf seiner Webseite ein entsprechendes Formular an — Sie können aber auch ein eigenes Schreiben verfassen.
Notwendige Angaben
- Beitragsnummer des Verstorbenen (auf jedem Schreiben des Beitragsservice angegeben)
- Vor- und Nachname des Verstorbenen
- Geburtsdatum
- Wohnungsadresse
- Sterbedatum
- Grund der Abmeldung (z. B. „Tod des Beitragszahlers, Wohnung wird aufgegeben“ oder „weiter bewohnt durch Ehepartner“)
- Name und Adresse des absendenden Hinterbliebenen
- Bankverbindung für eventuelle Erstattungen
Beizufügende Unterlagen
- Kopie der Sterbeurkunde
- Bei Wohnungsauflösung: ggf. Bestätigung des Vermieters über das Mietende
Postanschrift
Der Beitragsservice hat seinen Sitz in Köln. Die genaue Postanschrift entnehmen Sie aktuellen Schreiben des Beitragsservice oder der offiziellen Webseite (www.rundfunkbeitrag.de). Online-Abmeldungen sind ebenfalls möglich.
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Vollständiger Leitfaden für 49 €Befreiung der Hinterbliebenen prüfen
Hinterbliebene können unter bestimmten Voraussetzungen von der Beitragspflicht befreit werden (§ 4 RBStV). Eine Befreiung setzt regelmäßig den Bezug bestimmter Sozialleistungen voraus — etwa Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt. Auch Empfänger von BAföG oder bestimmten Pflegeleistungen können sich befreien lassen.
Wenn der Verstorbene bislang die Beiträge zahlte und die Hinterbliebenen Sozialleistungen beziehen, sollten Sie unbedingt einen Befreiungsantrag stellen. Der Antrag wird durch einen aktuellen Leistungsbescheid belegt.
Ermäßigung statt voller Befreiung
Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis können eine Ermäßigung beantragen. Auch hier ist ein Antrag mit Nachweis (Kopie des Ausweises) erforderlich.
Erstattung zu viel gezahlter Beiträge
Der Rundfunkbeitrag wird quartalsweise im Voraus erhoben. Stirbt der Beitragszahler mitten im Quartal, sind häufig bereits Beiträge für die Zeit nach dem Tod gezahlt worden. Diese werden auf Antrag erstattet.
So gehen Sie vor:
- Im Abmeldeschreiben ausdrücklich um Erstattung zu viel gezahlter Beiträge bitten.
- Bankverbindung angeben, auf die erstattet werden soll.
- Wenn die Wohnung weiter bewohnt wird und die Beitragspflicht auf einen anderen Bewohner übergeht: Klären, ob die Beiträge angerechnet werden können.
Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen nach Bearbeitung der Abmeldung. Reagiert der Beitragsservice nicht, können Sie schriftlich nachfragen und gegebenenfalls einen Widerspruch einlegen.
Sonderfall: Wohngemeinschaft mit Bezugsberechtigtem
Lebte der Verstorbene in einer Wohnung mit einer weiteren Person, die selbst beitragspflichtig oder bezugsberechtigt ist, vereinfacht das die Abmeldung. Pro Wohnung wird nur ein Beitrag erhoben — wer ihn zahlt, ist nachrangig zu klären.
Beispiel: Der verstorbene Ehemann war als Beitragszahler registriert, die Ehefrau lebte mit ihm in derselben Wohnung. Nach dem Tod muss die Beitragspflicht auf die Ehefrau übergehen. Der Beitragsservice schreibt sie an und richtet ein neues Beitragskonto ein. Eine Doppelzahlung erfolgt nicht.
| Situation | Vorgehen |
|---|---|
| Verstorbener lebte allein, Wohnung wird aufgegeben | Vollständige Abmeldung, Erstattung beantragen |
| Ehepartner lebte mit, bleibt in der Wohnung | Beitragsnummer überträgt sich, Mitteilung an Beitragsservice |
| Erbe übernimmt Wohnung, ist selbst schon angemeldet | Abmeldung des Verstorbenen, eigene Beitragsnummer bleibt |
| Hinterbliebene beziehen Bürgergeld o. ä. | Befreiung beantragen (§ 4 RBStV) |
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Erfährt der Beitragsservice automatisch vom Todesfall?
Nein. Es gibt keinen automatischen Datenaustausch zwischen Standesamt und Beitragsservice. Sie müssen den Tod aktiv mitteilen, andernfalls läuft die Beitragspflicht weiter.
Wie lange dauert die Bearbeitung der Abmeldung?
Üblicherweise einige Wochen. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung und gegebenenfalls eine Schlussabrechnung mit Erstattung. Wenn Sie nichts hören, fragen Sie nach.
Was tun, wenn das Konto schon aufgelöst ist und Beiträge nicht mehr abgebucht werden können?
Reichen Sie die Abmeldung zeitnah ein und legen Sie die Sterbeurkunde-Kopie bei. Erläutern Sie, dass das Konto wegen des Todesfalls aufgelöst wurde. Mahnungen, die danach noch eingehen, können Sie schriftlich unter Hinweis auf die Abmeldung zurückweisen.
Müssen Erben offene Beiträge des Verstorbenen begleichen?
Ja. Offene Beiträge bis zum Sterbedatum sind Nachlassverbindlichkeiten und werden aus dem Nachlass beglichen. Beiträge für die Zeit nach dem Tod werden bei rechtzeitiger Abmeldung erstattet.
Können Hinterbliebene mit kleiner Rente sich befreien lassen?
Eine Befreiung setzt grundsätzlich den Bezug bestimmter Sozialleistungen voraus, etwa Grundsicherung im Alter (SGB XII). Eine geringe Rente allein reicht nicht aus. Prüfen Sie zunächst, ob ein Anspruch auf Grundsicherung besteht — dann ist auch die Beitragsbefreiung möglich.
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