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Ratgeber

Rundfunkbeitrag im Todesfall abmelden — Schritt für Schritt

Rundfunkbeitrag GEZ abmelden
Lesezeit: 8 Minuten · Thema: Verträge nach Todesfall · Rechtliche Grundlage: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

Der Rundfunkbeitrag — umgangssprachlich noch immer „GEZ-Gebühr“ genannt — wird seit 2013 als Wohnungsbeitrag erhoben. Stirbt der bisherige Beitragszahler, läuft die Forderung nicht automatisch aus. Hinterbliebene müssen die Abmeldung beim Beitragsservice aktiv anstoßen — andernfalls werden die Beiträge weiter abgebucht. Dieser Ratgeber zeigt, wie die Abmeldung funktioniert, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie eine Erstattung zu viel gezahlter Beiträge erhalten.

Wer ist der Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio?

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist die zentrale Stelle für die Verwaltung des Rundfunkbeitrags in Deutschland. Er ist als Gemeinschaftseinrichtung der Landesrundfunkanstalten organisiert und übernimmt die Beitragsbearbeitung — von der Anmeldung über die Beitragserhebung bis zur Abmeldung. Rechtsgrundlage ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV).

Pro Wohnung wird ein Beitrag erhoben — unabhängig davon, wie viele Personen darin leben oder wie viele Empfangsgeräte vorhanden sind (§ 2 Abs. 1 RBStV). Stirbt der Beitragszahler, ist diese Tatsache relevant: Lebte er allein, kann die Wohnung möglicherweise endgültig abgemeldet werden. Lebten weitere Personen in der Wohnung, übernimmt einer von ihnen den Beitrag.

Keine automatische Abmeldung — Sie müssen handeln

Ein häufiger Irrtum: Hinterbliebene gehen davon aus, dass der Beitragsservice durch das Standesamt oder die Meldebehörde automatisch über den Tod informiert wird. Das ist nicht der Fall. Der Beitragsservice führt die Beitragspflicht weiter, bis ihm der Tod aktiv mitgeteilt wird.

Solange keine Abmeldung erfolgt, werden die Beiträge weiter abgebucht oder per Rechnung angefordert. Wenn das Konto bereits aufgelöst ist und Lastschriften zurückgehen, kann es zu Mahnverfahren und Vollstreckungsankündigungen kommen — die sich an die Erben richten.

Achtung: Eine rückwirkende Abmeldung ist nur in begrenztem Umfang möglich. Wer Monate nach dem Todesfall abmeldet, riskiert, dass für die Zwischenzeit Beiträge nicht mehr erstattet werden. Reichen Sie die Abmeldung daher zeitnah ein — am besten innerhalb der ersten Wochen nach dem Sterbefall.

So melden Sie den Verstorbenen ab

Die Abmeldung erfolgt schriftlich. Der Beitragsservice bietet auf seiner Webseite ein entsprechendes Formular an — Sie können aber auch ein eigenes Schreiben verfassen.

Notwendige Angaben

Beizufügende Unterlagen

Postanschrift

Der Beitragsservice hat seinen Sitz in Köln. Die genaue Postanschrift entnehmen Sie aktuellen Schreiben des Beitragsservice oder der offiziellen Webseite (www.rundfunkbeitrag.de). Online-Abmeldungen sind ebenfalls möglich.

Tipp: Lebt nach dem Tod weiterhin eine Person in der Wohnung, ist diese ab dem Sterbemonat beitragspflichtig — sofern sie sich nicht auf einen schon bestehenden Beitragszahler in derselben Wohnung berufen kann. Eine vollständige Abmeldung ist nur möglich, wenn die Wohnung tatsächlich aufgegeben wird.

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Befreiung der Hinterbliebenen prüfen

Hinterbliebene können unter bestimmten Voraussetzungen von der Beitragspflicht befreit werden (§ 4 RBStV). Eine Befreiung setzt regelmäßig den Bezug bestimmter Sozialleistungen voraus — etwa Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt. Auch Empfänger von BAföG oder bestimmten Pflegeleistungen können sich befreien lassen.

Wenn der Verstorbene bislang die Beiträge zahlte und die Hinterbliebenen Sozialleistungen beziehen, sollten Sie unbedingt einen Befreiungsantrag stellen. Der Antrag wird durch einen aktuellen Leistungsbescheid belegt.

Ermäßigung statt voller Befreiung

Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis können eine Ermäßigung beantragen. Auch hier ist ein Antrag mit Nachweis (Kopie des Ausweises) erforderlich.

Erstattung zu viel gezahlter Beiträge

Der Rundfunkbeitrag wird quartalsweise im Voraus erhoben. Stirbt der Beitragszahler mitten im Quartal, sind häufig bereits Beiträge für die Zeit nach dem Tod gezahlt worden. Diese werden auf Antrag erstattet.

So gehen Sie vor:

  1. Im Abmeldeschreiben ausdrücklich um Erstattung zu viel gezahlter Beiträge bitten.
  2. Bankverbindung angeben, auf die erstattet werden soll.
  3. Wenn die Wohnung weiter bewohnt wird und die Beitragspflicht auf einen anderen Bewohner übergeht: Klären, ob die Beiträge angerechnet werden können.

Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen nach Bearbeitung der Abmeldung. Reagiert der Beitragsservice nicht, können Sie schriftlich nachfragen und gegebenenfalls einen Widerspruch einlegen.

Sonderfall: Wohngemeinschaft mit Bezugsberechtigtem

Lebte der Verstorbene in einer Wohnung mit einer weiteren Person, die selbst beitragspflichtig oder bezugsberechtigt ist, vereinfacht das die Abmeldung. Pro Wohnung wird nur ein Beitrag erhoben — wer ihn zahlt, ist nachrangig zu klären.

Beispiel: Der verstorbene Ehemann war als Beitragszahler registriert, die Ehefrau lebte mit ihm in derselben Wohnung. Nach dem Tod muss die Beitragspflicht auf die Ehefrau übergehen. Der Beitragsservice schreibt sie an und richtet ein neues Beitragskonto ein. Eine Doppelzahlung erfolgt nicht.

SituationVorgehen
Verstorbener lebte allein, Wohnung wird aufgegebenVollständige Abmeldung, Erstattung beantragen
Ehepartner lebte mit, bleibt in der WohnungBeitragsnummer überträgt sich, Mitteilung an Beitragsservice
Erbe übernimmt Wohnung, ist selbst schon angemeldetAbmeldung des Verstorbenen, eigene Beitragsnummer bleibt
Hinterbliebene beziehen Bürgergeld o. ä.Befreiung beantragen (§ 4 RBStV)
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Häufige Fragen

Erfährt der Beitragsservice automatisch vom Todesfall?

Nein. Es gibt keinen automatischen Datenaustausch zwischen Standesamt und Beitragsservice. Sie müssen den Tod aktiv mitteilen, andernfalls läuft die Beitragspflicht weiter.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Abmeldung?

Üblicherweise einige Wochen. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung und gegebenenfalls eine Schlussabrechnung mit Erstattung. Wenn Sie nichts hören, fragen Sie nach.

Was tun, wenn das Konto schon aufgelöst ist und Beiträge nicht mehr abgebucht werden können?

Reichen Sie die Abmeldung zeitnah ein und legen Sie die Sterbeurkunde-Kopie bei. Erläutern Sie, dass das Konto wegen des Todesfalls aufgelöst wurde. Mahnungen, die danach noch eingehen, können Sie schriftlich unter Hinweis auf die Abmeldung zurückweisen.

Müssen Erben offene Beiträge des Verstorbenen begleichen?

Ja. Offene Beiträge bis zum Sterbedatum sind Nachlassverbindlichkeiten und werden aus dem Nachlass beglichen. Beiträge für die Zeit nach dem Tod werden bei rechtzeitiger Abmeldung erstattet.

Können Hinterbliebene mit kleiner Rente sich befreien lassen?

Eine Befreiung setzt grundsätzlich den Bezug bestimmter Sozialleistungen voraus, etwa Grundsicherung im Alter (SGB XII). Eine geringe Rente allein reicht nicht aus. Prüfen Sie zunächst, ob ein Anspruch auf Grundsicherung besteht — dann ist auch die Beitragsbefreiung möglich.

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