Themen-Leitfaden
Steuern & Finanzen im Erbfall
Was muss dem Finanzamt gemeldet werden? Wie hoch ist die Erbschaftsteuer? Was tun bei überschuldetem Nachlass? Dieser Leitfaden bündelt die finanziellen Pflichten der Erben.
1. Anzeigepflicht beim Finanzamt
Erben müssen den Erwerb innerhalb 3 Monaten ab Kenntnis dem Finanzamt anzeigen (§ 30 ErbStG). Formlos schriftlich genügt — Vorlage im Komplettpaket enthalten.
Anzeige nicht nötig, wenn:
- Erwerb klar unter Freibetrag (z. B. Ehepartner unter 500.000 €) UND
- kein Grundbesitz, Betriebsvermögen oder Anteil an Kapitalgesellschaft im Nachlass
2. Freibeträge & Steuerklassen
| Verwandtschaft | Freibetrag | Klasse | Satz ab Freibetrag |
|---|---|---|---|
| Ehepartner / eingetr. Lebenspartner | 500.000 € | I | 7–30% |
| Kinder, Stiefkinder | 400.000 € | I | 7–30% |
| Enkel | 200.000 € | I | 7–30% |
| Eltern, Großeltern (Erbschaft) | 100.000 € | I | 7–30% |
| Geschwister, Nichten/Neffen | 20.000 € | II | 15–43% |
| Sonstige (auch unverh. Partner) | 20.000 € | III | 30–50% |
Zusätzlich: Versorgungsfreibetrag für Ehepartner 256.000 €, für Kinder gestaffelt nach Alter.
3. Letzte Einkommensteuererklärung
Erben müssen die Steuererklärung des Verstorbenen für das Sterbejahr abgeben — Pflicht trifft die Erbengemeinschaft als Gesamtrechtsnachfolger (§ 1922 BGB i. V. m. § 45 AO).
- Frist: gleiche Frist wie regulär (31. Juli des Folgejahres bzw. mit Steuerberater Februar)
- Erstattungen fließen in den Nachlass
- Nachzahlungen aus Nachlass zu begleichen
4. Schulden im Nachlass
Schritte bei Schulden-Verdacht:
- SCHUFA-Auskunft über Verstorbenen einholen (kostenfrei für Erben)
- Nachlassverzeichnis erstellen — alle Aktiva + Passiva
- Bei Überschuldungs-Verdacht: Erbausschlagung binnen 6 Wochen
- Alternativ: Nachlassverwaltung beantragen — trennt Privatvermögen vom Nachlass
5. Nachlassinsolvenz
Bei Überschuldung des Nachlasses: Antrag auf Nachlassinsolvenz beim Insolvenzgericht. Schützt Erben vor Privatvermögen-Haftung. Antrag verpflichtend bei Kenntnis der Überschuldung (§ 1980 BGB).
6. Nachlass-Bewertung
Stichtag für Bewertung: Tag des Erbfalls (Sterbetag). Maßgeblich: Verkehrswert.
- Immobilien: Bedarfswertbescheid des Finanzamts oder Sachverständigengutachten
- Bankguthaben: Stichtags-Auszug
- Wertpapiere: Tageskurs Sterbetag
- Hausrat: pauschal 41.000 € freigestellt (Steuerklasse I)
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