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Themen-Leitfaden

Steuern & Finanzen im Erbfall

Lesezeit: 8 Minuten · Themengebiet: Erbschaftsteuer & Nachlass-Finanzen · Rechtsgrundlage: ErbStG, AO, InsO · Stand: 26.04.2026

Was muss dem Finanzamt gemeldet werden? Wie hoch ist die Erbschaftsteuer? Was tun bei überschuldetem Nachlass? Dieser Leitfaden bündelt die finanziellen Pflichten der Erben.

1. Anzeigepflicht beim Finanzamt

Erben müssen den Erwerb innerhalb 3 Monaten ab Kenntnis dem Finanzamt anzeigen (§ 30 ErbStG). Formlos schriftlich genügt — Vorlage im Komplettpaket enthalten.

Anzeige nicht nötig, wenn:

2. Freibeträge & Steuerklassen

VerwandtschaftFreibetragKlasseSatz ab Freibetrag
Ehepartner / eingetr. Lebenspartner500.000 €I7–30%
Kinder, Stiefkinder400.000 €I7–30%
Enkel200.000 €I7–30%
Eltern, Großeltern (Erbschaft)100.000 €I7–30%
Geschwister, Nichten/Neffen20.000 €II15–43%
Sonstige (auch unverh. Partner)20.000 €III30–50%

Zusätzlich: Versorgungsfreibetrag für Ehepartner 256.000 €, für Kinder gestaffelt nach Alter.

3. Letzte Einkommensteuererklärung

Erben müssen die Steuererklärung des Verstorbenen für das Sterbejahr abgeben — Pflicht trifft die Erbengemeinschaft als Gesamtrechtsnachfolger (§ 1922 BGB i. V. m. § 45 AO).

4. Schulden im Nachlass

Wichtig: Erben haften mit ihrem Privatvermögen für Schulden des Verstorbenen — solange Erbschaft nicht ausgeschlagen oder Nachlassverwaltung beantragt ist.

Schritte bei Schulden-Verdacht:

  1. SCHUFA-Auskunft über Verstorbenen einholen (kostenfrei für Erben)
  2. Nachlassverzeichnis erstellen — alle Aktiva + Passiva
  3. Bei Überschuldungs-Verdacht: Erbausschlagung binnen 6 Wochen
  4. Alternativ: Nachlassverwaltung beantragen — trennt Privatvermögen vom Nachlass

5. Nachlassinsolvenz

Bei Überschuldung des Nachlasses: Antrag auf Nachlassinsolvenz beim Insolvenzgericht. Schützt Erben vor Privatvermögen-Haftung. Antrag verpflichtend bei Kenntnis der Überschuldung (§ 1980 BGB).

6. Nachlass-Bewertung

Stichtag für Bewertung: Tag des Erbfalls (Sterbetag). Maßgeblich: Verkehrswert.

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Externe Quellen & weiterführende Informationen