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Themen-Leitfaden

Vorsorge & Vollmachten — Leitfaden zu Lebzeiten

Lesezeit: 8 Minuten · Themengebiet: Vorsorge · Rechtsgrundlage: §§ 1814 ff., 1827 BGB · Stand: 26.04.2026

Vier Verfügungen, die jede:r erwachsene Person regeln sollte: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Bestattungsverfügung. Wer fehlt, bekommt ein gerichtlich bestelltes Betreuungsverhältnis — meist nicht die Wunschperson.

1. Patientenverfügung

Schriftliche Festlegung medizinischer Behandlungswünsche für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit (§ 1827 BGB). Bindend für Ärzte und Gerichte, wenn ausreichend konkret.

2. Vorsorgevollmacht

Bevollmächtigt eine Vertrauensperson, im Fall eigener Geschäftsunfähigkeit für Sie zu handeln — vermögensrechtlich, gesundheitlich, behördlich.

Ohne Vorsorgevollmacht: Betreuungsgericht bestellt einen rechtlichen Betreuer — auch dem/der Ehepartner:in nicht automatisch (außer Notvertretungsrecht §§ 1358 BGB seit 2023, max. 6 Monate Gesundheits-Notfälle).

3. Betreuungsverfügung

Falls doch ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden muss: Betreuungsverfügung benennt die gewünschte Person — Gericht ist daran gebunden, soweit zumutbar.

4. Bestattungsverfügung

Festlegung der eigenen Bestattungswünsche: Art, Ort, religiöse Form, ggf. Bestatter. Bindend für Angehörige, sofern bekannt. Spart Streit und Kosten — Hinterbliebene wissen, was Sie wollten.

Inhalt sinnvoll:

→ Detail: Bestattung-Leitfaden

5. Wo aufbewahren?

6. Aktualisieren

Spätestens alle 2 Jahre erneut unterschreiben — Ärzte und Gerichte prüfen Aktualität. Bei Lebensereignissen (Hochzeit, Scheidung, Diagnose) sofort anpassen.

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Externe Quellen & weiterführende Informationen