Auto nach Todesfall — ummelden, abmelden oder verkaufen

Das Auto des Verstorbenen fällt mit dem Todeszeitpunkt automatisch in den Nachlass. Erben müssen entscheiden: Abmelden, auf einen Erben ummelden oder verkaufen? Jede Variante hat eigene Anforderungen — bei der Zulassungsstelle, der Kfz-Versicherung und beim Finanzamt für die Kfz-Steuer. Dieser Ratgeber zeigt, welche Schritte notwendig sind, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie das Sonderkündigungsrecht der Kfz-Versicherung richtig nutzen.
Das Kfz im Nachlass — § 1922 BGB
Mit dem Tod gehen sämtliche Vermögensgegenstände — und damit auch das Fahrzeug — im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB) auf die Erben über. Bei mehreren Erben wird das Auto Bestandteil der Erbengemeinschaft. Verfügungen über das Fahrzeug — etwa Verkauf oder Ummeldung auf einen einzelnen Erben — bedürfen grundsätzlich der Zustimmung aller Miterben.
Solange das Fahrzeug zugelassen ist, läuft die Kfz-Versicherung weiter und Kfz-Steuer wird erhoben. Auch der TÜV läuft regulär ab. Die Erben sollten das Fahrzeug daher zeitnah einer Lösung zuführen.
Drei Optionen für das Fahrzeug
Option 1: Fahrzeug abmelden
Wird das Auto nicht mehr benötigt, ist die Abmeldung („Außerbetriebsetzung“) bei der Zulassungsstelle der einfachste Weg. Mit der Abmeldung erlischt die Kfz-Steuerpflicht und die Kfz-Versicherung kann beendet werden. Das Fahrzeug darf danach nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Option 2: Auf einen Erben ummelden
Wenn ein Erbe das Fahrzeug übernehmen möchte, wird es bei der Zulassungsstelle umgemeldet. Voraussetzung: Die anderen Miterben sind einverstanden und der übernehmende Erbe wird neuer Halter. Das Auto bekommt entweder ein neues Kennzeichen oder behält das bisherige (Kennzeichenmitnahme bundesweit möglich).
Option 3: Verkauf aus dem Nachlass
Bei Verkauf wird das Fahrzeug zunächst aus dem Nachlass veräußert und dann vom Käufer angemeldet. Der Verkaufserlös fällt in die Erbmasse und wird unter den Erben aufgeteilt.
Zulassungsstelle: benötigte Unterlagen
Welche Dokumente Sie benötigen, hängt von der gewählten Option ab. Generell verlangen Zulassungsstellen folgende Unterlagen:
Für die Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichen (zur Entstempelung)
- Sterbeurkunde-Kopie
- Personalausweis des veranlassenden Erben
- Erbnachweis (Erbschein, eröffnetes Testament oder eidesstattliche Erklärung — je nach Zulassungsstelle)
Für die Ummeldung auf einen Erben
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Sterbeurkunde-Kopie
- Erbnachweis (üblicherweise Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament)
- Bei mehreren Miterben: Zustimmungserklärungen oder Auseinandersetzungsvereinbarung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) der neuen Kfz-Versicherung
- Gültiger HU-Bericht (TÜV)
- Personalausweis und SEPA-Mandat des neuen Halters für die Kfz-Steuer
Wichtige Fahrzeugdaten
Halten Sie Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN, früher Fahrgestellnummer) und Kennzeichen bereit. Beide finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Sie werden für nahezu alle Schritte benötigt — von der Versicherungskündigung bis zur Verkaufsabwicklung.
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Vollständiger Leitfaden für 49 €Kfz-Versicherung: Sonderkündigung oder Umschreibung
Mit dem Tod des Versicherungsnehmers geht der Kfz-Versicherungsvertrag zunächst auf die Erben über. Diese haben nach den Bedingungen des VVG und den Versicherungsbedingungen ein Sonderkündigungsrecht. Auch der Versicherer kann den Vertrag kündigen.
Bei Abmeldung des Fahrzeugs
Die Versicherung endet automatisch mit der Außerbetriebsetzung. Sie müssen den Versicherer informieren — die Zulassungsstelle übermittelt die Abmeldung in der Regel ebenfalls elektronisch. Eventuell zu viel gezahlte Prämienanteile werden auf Antrag erstattet.
Bei Ummeldung auf einen Erben
Der Erbe kann den bestehenden Vertrag fortführen oder kündigen. In der Praxis wird die Versicherung in vielen Fällen auf den neuen Halter umgeschrieben — oder der Erbe schließt eine neue Versicherung ab und nutzt die eVB-Nummer für die Ummeldung. Achten Sie auf den Schadenfreiheitsrabatt: Er ist personenbezogen und kann unter bestimmten Voraussetzungen übertragen werden, ein Anspruch besteht aber nicht ohne Weiteres.
Bei Verkauf
Der Verkauf des Fahrzeugs ist ein klassischer Fall des Sonderkündigungsrechts. Der Verkäufer kann die bestehende Versicherung mit Übergang auf den Käufer kündigen. Die Versicherung läuft formal bis zur Ummeldung durch den Käufer noch, wird aber dann beendet oder vom Käufer übernommen.
Kfz-Steuer: Finanzamt informieren
Die Kfz-Steuer wird seit 2014 vom Hauptzollamt erhoben (KraftStG). Sie wird automatisch beim neuen Halter veranschlagt, sobald die Ummeldung bei der Zulassungsstelle erfolgt ist — oder fällt mit der Abmeldung weg.
Aktiv informieren müssen Sie das Hauptzollamt nur, wenn:
- Sie eine Erstattung zu viel gezahlter Steuer beantragen wollen
- Lastschriften nicht mehr eingelöst werden können (z. B. weil das Konto aufgelöst ist)
- Es Rückstände gibt, die geklärt werden müssen
Die Kfz-Steuer wird zeitanteilig berechnet. Bei Abmeldung mitten im Steuerjahr wird der überzahlte Anteil erstattet — auf Antrag und unter Angabe der neuen Bankverbindung.
Verkauf des Fahrzeugs aus dem Nachlass
Soll das Auto verkauft werden, müssen alle Erben — bei einer Erbengemeinschaft — zustimmen. Es empfiehlt sich, eine schriftliche Verkaufsvollmacht eines Erben zu erteilen, der die Abwicklung übernimmt.
Schritte beim Verkauf
- Wert des Fahrzeugs ermitteln (Schwacke-Liste, DAT, Händlerangebote)
- Kaufvertrag aufsetzen mit Hinweis auf den Verkauf aus dem Nachlass
- FIN, Kennzeichen, Kilometerstand und alle bekannten Mängel im Vertrag dokumentieren
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II übergeben
- Käufer ummelden lassen oder Fahrzeug zuvor abmelden
- Versicherung über Verkauf informieren
- Erlös als Nachlassbestandteil verbuchen und im Rahmen der Erbauseinandersetzung verteilen
| Option | Vorteil | Was zu beachten ist |
|---|---|---|
| Abmelden | Keine laufenden Kosten mehr | Kein Straßenverkehr, Verkauf nur als „abgemeldet“ |
| Ummelden | Auto bleibt im Familienbesitz | Zustimmung der Miterben, neue Versicherung |
| Verkaufen | Erlös für Erbauseinandersetzung | Wertgutachten, Kaufvertrag, Auskünfte zu Mängeln |
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Vollständiger Leitfaden für 49 €Häufige Fragen
Darf ich das Auto des Verstorbenen weiterfahren?
Solange das Fahrzeug zugelassen und versichert ist, darf es grundsätzlich gefahren werden — Voraussetzung ist allerdings, dass der Fahrer als Versicherter im Versicherungsvertrag eingeschlossen ist oder es sich um eine offene Versicherung handelt. Klären Sie das mit dem Versicherer, bevor Sie das Auto regelmäßig nutzen. Eine Halterumschreibung ist mittelfristig zwingend erforderlich.
Brauche ich für die Ummeldung zwingend einen Erbschein?
Nicht immer. Viele Zulassungsstellen akzeptieren ein eröffnetes notarielles Testament samt Eröffnungsprotokoll. Bei gesetzlicher Erbfolge oder privatem Testament wird häufig ein Erbschein verlangt. Erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Zulassungsstelle.
Kann der Schadenfreiheitsrabatt auf einen Erben übertragen werden?
Eine Übertragung auf den Ehepartner ist häufig möglich, wenn das Fahrzeug bislang gemeinsam genutzt wurde. Auf andere Erben (Kinder, Geschwister) ist die Übertragung schwieriger und wird nur in Ausnahmefällen anerkannt. Prüfen Sie die Bedingungen Ihres Versicherers.
Was passiert mit der Kfz-Steuer, wenn ich das Auto abmelde?
Die Kfz-Steuerpflicht endet mit dem Tag der Abmeldung. Zu viel gezahlte Steuer wird auf Antrag zeitanteilig erstattet. Geben Sie eine Bankverbindung an.
Was, wenn das Auto auf einen Leasingvertrag läuft?
Leasingverträge enthalten regelmäßig eigene Regelungen für den Todesfall. Häufig haben die Erben ein außerordentliches Kündigungsrecht. Setzen Sie sich umgehend mit der Leasinggesellschaft in Verbindung und legen Sie die Sterbeurkunde-Kopie vor.
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