Digitaler Nachlass im Todesfall — Rechte der Erben und Vorsorge zu Lebzeiten

E-Mail-Postfach, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Online-Banking, Streaming-Abos, Krypto-Wallet — der digitale Nachlass eines Verstorbenen kann umfangreicher sein als der gegenständliche. Seit dem Facebook-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. III ZR 183/17) ist klar: Digitale Konten sind grundsätzlich vererbbar. Dieser Ratgeber zeigt, was Hinterbliebene tun können — und wie jeder zu Lebzeiten Vorsorge treffen sollte.
BGH-Urteil zum Facebook-Konto — die Grundsatzentscheidung
Mit Urteil vom 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass digitale Vertragsverhältnisse genauso vererblich sind wie analoge. Der Fall: Eltern hatten nach dem Tod ihrer minderjährigen Tochter Zugang zu deren Facebook-Konto verlangt. Facebook lehnte ab und verwies auf den Gedenkzustand und das Fernmeldegeheimnis. Der BGH urteilte zugunsten der Erben.
Die Begründung des BGH stützt sich auf § 1922 BGB: Mit dem Tod gehen alle vererblichen Rechte und Pflichten auf die Erben über. Der Nutzungsvertrag mit einem Online-Dienst ist ebenfalls vererblich — anders als höchstpersönliche Rechte. Das Fernmeldegeheimnis und der Datenschutz Dritter stehen dem Zugang nicht entgegen, weil die Erben in die Position des Verstorbenen eintreten und damit keine „dritten Personen“ im Sinne des Fernmeldegeheimnisses sind.
Die Konsequenz: Online-Anbieter sind verpflichtet, den Erben Zugang zu den Konten zu gewähren — gegen Vorlage von Sterbeurkunde und Erbnachweis. Das gilt grundsätzlich für alle Anbieter, auch wenn deren Allgemeine Geschäftsbedingungen anderes vorsehen.
Was zum digitalen Nachlass gehört
Zum digitalen Nachlass zählen alle Daten und Vertragsverhältnisse mit digitalem Bezug:
- E-Mail-Postfächer (Gmail, GMX, Outlook, T-Online, Web.de, eigene Domains)
- Social-Media-Profile (Facebook, Instagram, X/Twitter, LinkedIn, Xing, TikTok)
- Messenger-Dienste (WhatsApp, Telegram, Signal)
- Cloud-Speicher (Google Drive, iCloud, OneDrive, Dropbox)
- Streaming-Dienste und Abos (Netflix, Spotify, Disney+, Audible, Zeitungs-Abos)
- Online-Shops und Marktplätze (Amazon, eBay, eBay Kleinanzeigen, Etsy)
- Online-Banking und Zahlungsdienste (PayPal, Klarna)
- Krypto-Wallets, Trading-Konten, Online-Broker
- Domain-Registrierungen und Webseiten
- Lokale Daten auf Smartphone, Laptop, externer Festplatte
- Passwort-Manager (1Password, Bitwarden, KeePass)
E-Mail-Postfach — der zentrale Schlüssel
Das E-Mail-Postfach ist der wichtigste Zugang zum digitalen Leben. Über die E-Mail-Adresse laufen Passwort-Resets aller anderen Dienste. Wer Zugriff auf das E-Mail-Konto hat, kann nahezu alle anderen Konten zurücksetzen.
Vorgehen für Erben:
- Endgeräte des Verstorbenen sichern — Smartphone, Tablet, Computer. Möglicherweise ist das E-Mail-Postfach dort dauerhaft eingeloggt.
- Falls Zugriff besteht: Postfach systematisch durchgehen. Vertragsbestätigungen, Rechnungen und behördliche Schreiben enthalten Hinweise auf laufende Verträge und Konten.
- Falls kein Zugriff besteht: Schriftlicher Antrag an den Anbieter mit Sterbeurkunde-Kopie und Erbnachweis.
- Wichtige Inhalte sichern (Export der E-Mails, Anhänge speichern), bevor das Konto gelöscht wird.
Social Media — Gedenkzustand oder Löschung
Facebook bietet zwei Optionen: Gedenkzustand oder Löschung. Im Gedenkzustand bleibt das Profil sichtbar, „Erinnerung an“ erscheint vor dem Namen, und Freunde können Beiträge zur Erinnerung hinterlassen. Eine vom Nutzer zu Lebzeiten benannte „Nachlasskontakt-Person“ kann das Profil verwalten.
Alternativ können Hinterbliebene die Löschung des Profils beantragen. Der Antrag erfordert die Sterbeurkunde und gegebenenfalls einen Erbnachweis. Das BGH-Urteil bezieht sich genau auf diesen Anbieter — Facebook muss Erben Zugang zum vollständigen Konto gewähren, wenn diese das verlangen.
Instagram (Teil von Meta) bietet ebenfalls Gedenkzustand und Löschung. Anträge laufen über die Hilfecenter-Formulare des Anbieters.
Google (Inactive Account Manager)
Google hat mit dem Kontoinaktivität-Manager ein eigenes Tool: Nutzer können zu Lebzeiten festlegen, was nach längerer Inaktivität (z. B. 6 Monaten) mit ihrem Konto geschehen soll — Datenfreigabe an benannte Vertrauenspersonen, automatische Löschung oder beides. Dieses Tool ist eine der wirksamsten Vorsorgeformen überhaupt.
X (Twitter), LinkedIn, Xing
Auch diese Anbieter haben Verfahren zur Konto-Verwaltung im Todesfall. Die Voraussetzungen — Sterbeurkunde und in der Regel Erbnachweis — sind ähnlich.
Vollständiger Leitfaden für die Sterbefall-Abwicklung
Das Komplettpaket enthält Musterbriefe für Banken, Versicherungen, Anbieter digitaler Dienste sowie eine vollständige Checkliste digitaler Konten — sofort als PDF.
Vollständiger Leitfaden für 49 €Cloud-Speicher und Abonnements
In Cloud-Speichern liegen oft persönliche Erinnerungen — Fotos, Videos, Dokumente. Erben können auch hier auf Grundlage des BGH-Urteils Zugang verlangen. Iniziieren Sie die Datenmigration zeitnah, denn manche Anbieter löschen inaktive Konten nach gewisser Zeit.
Bezahl-Abonnements (Netflix, Spotify, Adobe, Microsoft 365 etc.) sollten Sie kündigen. Die Anbieter benötigen meist nur eine schriftliche Mitteilung mit Sterbeurkunde-Kopie. Bereits gezahlte Vorauszahlungen werden je nach Vertrag anteilig erstattet.
| Dienst | Vorgehen für Erben |
|---|---|
| E-Mail (Gmail, GMX etc.) | Antrag mit Sterbeurkunde + Erbnachweis, Inhalte exportieren |
| Facebook / Instagram | Gedenkzustand oder Löschung beantragen |
| Google-Konto | Kontoinaktivität-Manager prüfen, ggf. Antrag stellen |
| Cloud (iCloud, Dropbox, Drive) | Datenexport beantragen, dann löschen |
| Streaming / Abos | Schriftlich kündigen mit Sterbeurkunde |
| Online-Shops (Amazon, eBay) | Konto schließen, offene Bestellungen klären |
| PayPal | Konto schließen, Guthaben auszahlen lassen |
Krypto-Wallets — ohne Schlüssel ist nichts zu retten
Bei Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum gibt es eine harte technische Grenze: Wer den privaten Schlüssel (Private Key) bzw. die Recovery-Phrase (Seed-Phrase) nicht hat, kommt nicht an die Coins — auch nicht mit Erbschein. Eine zentrale Stelle, die Zugang gewähren könnte, existiert bei Self-Custody-Wallets (Hardware-Wallets, Software-Wallets) nicht.
Bei Krypto-Konten auf zentralen Börsen (Binance, Coinbase, Kraken etc.) verhält es sich anders: Diese Anbieter führen Erbenverfahren durch. Erben können sich legitimieren und Zugang erhalten oder die Auszahlung an ein angegebenes Konto verlangen.
Vorsorge zu Lebzeiten — die wichtigste Aufgabe
Der wirksamste Schutz für Hinterbliebene wird zu Lebzeiten getroffen. Folgende Maßnahmen sind sinnvoll:
1. Liste der Konten und Geräte
Erstellen Sie eine schriftliche Übersicht aller wesentlichen digitalen Konten — ohne Passwörter — und legen Sie diese gemeinsam mit dem Testament oder in einem Bankschließfach ab.
2. Passwort-Manager mit Notfallzugang
Ein Passwort-Manager (z. B. Bitwarden, 1Password) bündelt alle Zugänge. Vergeben Sie einer Vertrauensperson Notfallzugang mit zeitverzögerter Freischaltung.
3. Vollmacht für den digitalen Nachlass
Ein gesondertes Dokument — eine Vollmacht über den Tod hinaus für digitale Konten — kann Anbietern gegenüber den Zugang erleichtern. Notarielle Beurkundung ist nicht zwingend, erleichtert aber den Nachweis.
4. Plattformfunktionen nutzen
- Google: Kontoinaktivität-Manager einrichten
- Facebook: Nachlasskontakt benennen
- Apple: digitalen Nachlasskontakt unter „Apple ID“ benennen
5. Krypto-Vorsorge
Recovery-Phrase auf Papier oder Stahl-Backup notieren, an mindestens zwei sicheren Orten verwahren. Im Testament oder einer Notfallmappe einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort hinterlegen — niemals die Phrase selbst im Testament aufnehmen.
Musterbriefe an Plattformanbieter (Facebook, Google, Apple), Vorlage „Liste digitaler Konten“ und „Vollmacht digitaler Nachlass“.
Vorlagenpaket ansehenDen Sterbefall vollständig abwickeln
Über 40 Musterbriefe, Checklisten und Fristenkalender für Hinterbliebene — analog und digital, sofort als PDF.
Vollständiger Leitfaden für 49 €Häufige Fragen
Müssen Anbieter Erben wirklich Zugang zu Online-Konten gewähren?
Ja. Nach dem BGH-Urteil vom 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17) treten Erben in alle vererbbaren Vertragsverhältnisse des Verstorbenen ein, einschließlich digitaler Nutzungsverträge. Anbieter müssen Zugang gewähren, sobald der Erbnachweis vorliegt. Manche Anbieter benötigen dafür längere Bearbeitungszeit — bleiben Sie hartnäckig.
Welche Dokumente brauche ich für den Zugriff auf ein Online-Konto?
Üblicherweise eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde und einen Erbnachweis (Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament). Dazu kommen ein eigener Identitätsnachweis und eine schriftliche Anfrage über die Hilfecenter-Formulare des Anbieters.
Was passiert mit kostenpflichtigen Abos, wenn niemand kündigt?
Sie laufen weiter und werden vom Konto des Verstorbenen abgebucht. Sobald das Konto aufgelöst ist und Lastschriften zurückgehen, kann der Anbieter mahnen — die Forderung richtet sich dann an die Erben. Kündigen Sie daher zeitnah unter Angabe der Sterbeurkunde.
Komme ich an Bitcoin, wenn ich nur den Erbschein habe?
Bei einer Self-Custody-Wallet ohne Recovery-Phrase: nein. Das ist eine technische, keine rechtliche Frage. Nur wenn die Phrase oder der Private Key auffindbar ist, kann das Guthaben übertragen werden. Bei Konten auf zentralen Krypto-Börsen ist hingegen ein klassisches Erbenverfahren möglich.
Sollte ich Passwörter im Testament angeben?
Nein. Testamente werden nach dem Tod beim Nachlassgericht eröffnet und sind dann nicht mehr vollständig vertraulich. Außerdem ändern sich Passwörter regelmäßig. Besser: Hinweis auf einen Passwort-Manager oder eine separate Notfallmappe, die bei einer Vertrauensperson oder im Bankschließfach liegt.
Was ist mit Daten auf Smartphone und Laptop?
Lokale Daten gehören zum Nachlass und stehen den Erben zu. Praktisch ist der Zugriff aber häufig durch PIN, Fingerabdruck oder biometrische Sperren begrenzt. Spezialisierte Dienstleister können in vielen Fällen helfen — die Hürden steigen jedoch mit der Verschlüsselungsstärke. Vorsorge zu Lebzeiten ist auch hier der wirksamste Weg.
Verwandte Artikel:
- Sterbefall Checkliste — alle Aufgaben und Fristen
- Rundfunkbeitrag im Todesfall abmelden
- Auto nach einem Todesfall — abmelden, ummelden, verkaufen
Sterbefall-Komplettpaket
Alles auf einem Blick — sofort als Download.
Vollständiger Leitfaden · 40 Musterbriefe für Behörden, Banken & Versicherungen Fristenkalender (PDF + Excel) — einmalig 49 €, kein Abo.
Jetzt für 49 € herunterladenZahlung via Digistore24 · SSL-verschlüsselt · sofortige Lieferung per E-Mail Mit dem Kauf bestätigen Sie ausdrücklich die Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist (§ 356 Abs. 5 BGB). Widerrufsbelehrung