Bestatter auswählen und Kosten vergleichen — worauf Hinterbliebene achten sollten

Die Wahl des Bestatters ist eine der ersten und folgenreichsten Entscheidungen nach einem Todesfall. Sie fällt unter emotionalem Druck, oft binnen Stunden, und wirkt sich auf einen vier- bis fünfstelligen Betrag aus. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie mehrere Angebote vergleichen, das Leistungsverzeichnis lesen und typische Vertragsfallen vermeiden — basierend auf den Empfehlungen der Verbraucherzentrale und des Bundesverbands Deutscher Bestatter.
Keinen Zeitdruck akzeptieren — auch wenn er suggeriert wird
Viele Hinterbliebene entscheiden sich für den erstbesten Bestatter, weil sie glauben, der Verstorbene müsse innerhalb von 24 Stunden überführt werden. Tatsächlich gelten in den Bundesländern unterschiedliche Mindest- und Höchstfristen für die Bestattung — meist mehrere Tage bis Wochen. Die Überführung aus Wohnung, Krankenhaus oder Pflegeheim kann jeder beliebige Bestatter durchführen, auch wenn Sie sich später für einen anderen entscheiden.
Lassen Sie sich von Bestattungsunternehmen, die nach dem Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim direkt vor Ort agieren, nicht zur sofortigen Beauftragung drängen. Sie haben das Recht, in Ruhe Angebote einzuholen.
Mehrere Angebote einholen — schriftlich und vergleichbar
Holen Sie nach Möglichkeit mindestens drei Angebote von verschiedenen Bestattungsunternehmen ein. Das ist innerhalb eines Tages problemlos machbar — die meisten Bestatter erstellen Kostenvoranschläge sofort oder innerhalb weniger Stunden. Bestehen Sie auf einem schriftlichen, detaillierten Angebot. Pauschalpreise wie "Bestattung ab 2.500 Euro" sagen wenig aus.
So sollten Sie vergleichen:
- Schriftliches Leistungsverzeichnis mit Einzelposten
- Trennung in Bestatterleistungen und Fremdkosten
- Klare Aussage zu Sarg, Urne, Kleidung, Trauerfeier
- Optionale Posten als optional ausgewiesen — nicht als Pflicht
- Endpreis inklusive Mehrwertsteuer und Fremdkosten
Vergleichen Sie nicht nur den Endbetrag, sondern auch, was im Endbetrag steckt. Ein günstiger Pauschalpreis kann ohne wesentliche Leistungen kalkuliert sein, die später nachberechnet werden.
Das Leistungsverzeichnis verstehen
Ein seriöses Bestattungsangebot enthält ein detailliertes Leistungsverzeichnis. Die Einzelposten sollten transparent, nachvollziehbar und einzeln abwählbar sein. Folgende Positionen tauchen typischerweise auf:
Bestatterleistungen (eigene Leistungen des Unternehmens)
- Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort
- Hygienische Versorgung und Einkleidung
- Sarg oder Urne (Auswahl mit Preisangaben)
- Aufbahrung (auf Wunsch)
- Trauerfeier-Organisation, Musik, Blumen
- Behördengänge: Anmeldung beim Standesamt, Beantragung der Sterbeurkunden
- Trauerdrucksachen: Karten, Anzeigen, Danksagungen
- Beratung und Koordination
Fremdkosten (durchlaufende Posten)
- Friedhofsgebühren (Grabnutzung, Bestattungsgebühr)
- Gebühren des Krematoriums (bei Feuerbestattung)
- Standesamtsgebühren für Sterbeurkunden
- Honorar des Trauerredners oder Geistlichen
- Anzeigenkosten in Tageszeitungen
- Catering bei der Trauerfeier
Die Trennung in Bestatter- und Fremdkosten ist entscheidend: Fremdkosten werden vom Bestatter nur weitergereicht und sollten ohne Aufschlag durchgereicht werden. Manche Bestatter berechnen darauf eine Bearbeitungsgebühr — fragen Sie ausdrücklich danach.
Fremdkosten vs. Bestatterkosten — der Unterschied zählt
Hinterbliebene unterschätzen oft, dass Fremdkosten den größten Anteil an der Gesamtrechnung ausmachen können. Friedhofsgebühren variieren je nach Kommune erheblich. Wahlgrabstellen, größere Grabarten oder Familiengräber können das Mehrfache eines Reihengrabs kosten. Die Höhe ist nicht verhandelbar — sie folgt der jeweiligen Friedhofssatzung.
Gleiches gilt für Krematorium-Gebühren, Trauerredner-Honorare und Anzeigenkosten in regionalen Tageszeitungen. Diese Posten werden nicht durch die Wahl des Bestatters, sondern durch die Wahl von Friedhof, Bestattungsart und Umfang der Trauerfeier bestimmt.
Wer Kosten reduzieren möchte, sollte vor allem an folgenden Stellschrauben drehen:
- Bestattungsart (Feuerbestattung meist günstiger als Erdbestattung)
- Grabart (Reihengrab günstiger als Wahlgrab oder Familiengrab)
- Sarg- und Urnenmodell (Einsteigerklasse genügt rechtlich vollständig)
- Umfang der Trauerfeier (im engsten Kreis vs. großer Trauergottesdienst)
- Trauerdrucksachen und Anzeigen (digital statt Print)
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Pauschalverträge ohne Einzelaufstellung
Misstrauen Sie Pauschalangeboten ohne detailliertes Leistungsverzeichnis. Was nicht aufgeführt ist, kann später separat berechnet werden. Bestehen Sie auf einer Einzelaufstellung mit Preisangabe pro Posten.
Optionale Leistungen, die als selbstverständlich verkauft werden
Aufbahrung, hochwertiger Sarg, umfangreiche Blumendekoration oder besondere Sargausstattung sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie sind optional. Lassen Sie sich nicht einreden, dass eine "würdige Bestattung" nur mit teurem Sarg möglich sei.
Druck zur sofortigen Unterschrift
Seriöse Bestatter geben Ihnen Bedenkzeit — auch über Nacht. Wer Sie zur sofortigen Unterschrift drängt, weil "die Überführung sonst zu spät käme", verfolgt eigene Verkaufsinteressen. Die Überführung kann auch ohne Bestattungsvertrag erfolgen und später bei einem anderen Anbieter abgerechnet werden.
Vorausbezahlung in voller Höhe vor Leistungserbringung
Anzahlungen sind branchenüblich, eine vollständige Vorauszahlung ist es nicht. Vereinbaren Sie eine Zahlung nach Leistungserbringung oder eine moderate Anzahlung mit Restzahlung nach der Bestattung.
Unklare Klauseln zu Zusatzleistungen
Achten Sie auf Formulierungen wie "weitere Aufwendungen nach Aufwand" oder "Nebenkosten nach Anfall". Solche Klauseln öffnen die Rechnung nach oben. Verlangen Sie eine Obergrenze oder klare Pauschalen.
Qualitätsmerkmale eines guten Bestatters
Bestatter ist in Deutschland kein geschützter Beruf — jeder darf sich so nennen. Es gibt aber freiwillige Qualifikationen und Verbandsmitgliedschaften, die als Indizien dienen:
- Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB): Mitgliedsbetriebe verpflichten sich auf Qualitätsstandards und einen Ehrenkodex.
- Bestattermeister oder Bestattungsfachkraft: formale Berufsabschlüsse mit IHK-Prüfung.
- Markenzeichen "Geprüfte Qualität": Audit durch einen unabhängigen Prüfdienst.
- Eigene Räumlichkeiten: Aufbahrungs- und Beratungsräume vor Ort.
- Transparente Preisliste: Veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich.
Ein guter Bestatter erklärt Optionen, drängt nicht zu Zusatzleistungen, akzeptiert klare Preisgrenzen und stellt Ihnen Bedenkzeit für die Entscheidung ein.
Was die Verbraucherzentrale empfiehlt
Die Verbraucherzentralen geben seit Jahren Tipps zum Umgang mit Bestattern. Die wichtigsten Empfehlungen im Überblick:
- Mindestens drei schriftliche Angebote einholen.
- Leistungsverzeichnis im Detail prüfen — keine Pauschalverträge.
- Fremdkosten getrennt ausweisen lassen.
- Alles, was nicht zwingend nötig ist, weglassen — Zusatzleistungen sind oft kostspielig.
- Verträge nicht unter Zeitdruck unterschreiben.
- Bei Unsicherheit eine zweite Person hinzuziehen.
- Rechnungen nach Leistungserbringung prüfen — bei Abweichungen schriftlich Einspruch einlegen.
Die Verbraucherzentrale berät zu Bestattungsthemen kostenpflichtig oder kostenlos je nach Bundesland. Bei Streitigkeiten kann sie als Schlichtungsstelle vermitteln.
Bestattungsvorsorge — frühzeitig und schriftlich
Wer Hinterbliebenen die Bestatterwahl erleichtern möchte, kann zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung verfassen. Sie regelt Wünsche zur Bestattungsart, zum Ort, zur Trauerfeier und kann auch einen bevorzugten Bestatter benennen. Eine Bestattungsverfügung ist kein Testament — sie sollte separat aufbewahrt und Angehörigen zugänglich gemacht werden.
Manche Bestatter bieten Bestattungsvorsorgeverträge an. Die Bestattung wird zu Lebzeiten geplant und finanziert. Vorteil: Hinterbliebene sind organisatorisch und finanziell entlastet. Nachteil: Bei Insolvenz des Bestatters oder Umzug kann die Vorsorge problematisch werden. Achten Sie auf Treuhandlösungen mit Sicherung über externe Treuhänder (z. B. Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG).
Musterbriefe und Vertragschecklisten
Im Komplettpaket enthalten: Vergleichsbogen für Bestatterangebote, Musterkündigungen für Verträge des Verstorbenen und alle wichtigen Vorlagen.
Zum Paket — 49 €Häufige Fragen zur Bestatterwahl
Muss ich den Bestatter beauftragen, der vom Pflegeheim empfohlen wird?
Nein. Sie sind völlig frei in der Wahl des Bestatters. Pflegeheime und Krankenhäuser dürfen Empfehlungen aussprechen, aber keinen Druck zur Beauftragung ausüben. Wenden Sie sich an einen Bestatter Ihrer Wahl, der die Überführung übernimmt.
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Mindestens drei. Innerhalb eines Tages ist das gut machbar. Vergleichen Sie nicht nur Preise, sondern auch Leistungsumfang, Transparenz und persönlichen Eindruck.
Kann ich einen Bestattungsvertrag widerrufen?
Bestattungsverträge sind in der Regel Werkverträge. Ein Widerruf ist meist nur möglich, solange die Leistung noch nicht erbracht wurde — und auch dann fallen oft Stornogebühren an. Lesen Sie den Vertrag vor Unterzeichnung sorgfältig durch.
Was ist der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB)?
Der Bundesverband Deutscher Bestatter ist die zentrale Berufsorganisation der Bestattungsbranche. Mitgliedsbetriebe verpflichten sich auf Qualitätsstandards und einen Ehrenkodex. Eine Mitgliedschaft ist freiwillig und kann ein Indiz für Seriosität sein.
Was tun, wenn die Endrechnung höher ausfällt als das Angebot?
Vergleichen Sie Rechnung und Angebot Posten für Posten. Bei nicht beauftragten Zusatzleistungen oder unklaren Aufschlägen legen Sie schriftlich Einspruch ein und fordern eine Erklärung. Bei Streitigkeiten kann die Verbraucherzentrale oder eine Schlichtungsstelle helfen.
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