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Ratgeber

Bestatter auswählen und Kosten vergleichen — worauf Hinterbliebene achten sollten

Bestatter auswählen — Vergleich und Preistransparenz
Lesezeit: 10 Minuten · Thema: Bestattungswesen · Quellen: Verbraucherzentrale, Bundesverband Deutscher Bestatter

Die Wahl des Bestatters ist eine der ersten und folgenreichsten Entscheidungen nach einem Todesfall. Sie fällt unter emotionalem Druck, oft binnen Stunden, und wirkt sich auf einen vier- bis fünfstelligen Betrag aus. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie mehrere Angebote vergleichen, das Leistungsverzeichnis lesen und typische Vertragsfallen vermeiden — basierend auf den Empfehlungen der Verbraucherzentrale und des Bundesverbands Deutscher Bestatter.

Keinen Zeitdruck akzeptieren — auch wenn er suggeriert wird

Viele Hinterbliebene entscheiden sich für den erstbesten Bestatter, weil sie glauben, der Verstorbene müsse innerhalb von 24 Stunden überführt werden. Tatsächlich gelten in den Bundesländern unterschiedliche Mindest- und Höchstfristen für die Bestattung — meist mehrere Tage bis Wochen. Die Überführung aus Wohnung, Krankenhaus oder Pflegeheim kann jeder beliebige Bestatter durchführen, auch wenn Sie sich später für einen anderen entscheiden.

Lassen Sie sich von Bestattungsunternehmen, die nach dem Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim direkt vor Ort agieren, nicht zur sofortigen Beauftragung drängen. Sie haben das Recht, in Ruhe Angebote einzuholen.

Tipp der Verbraucherzentrale: Pflegeheime und Krankenhäuser dürfen keinen bestimmten Bestatter empfehlen oder gar zur Beauftragung drängen. Wer das tut, verstößt gegen die Empfehlungen des Deutschen Pflegerats und des Bundesverbands Deutscher Bestatter. Sie sind völlig frei in der Wahl.

Mehrere Angebote einholen — schriftlich und vergleichbar

Holen Sie nach Möglichkeit mindestens drei Angebote von verschiedenen Bestattungsunternehmen ein. Das ist innerhalb eines Tages problemlos machbar — die meisten Bestatter erstellen Kostenvoranschläge sofort oder innerhalb weniger Stunden. Bestehen Sie auf einem schriftlichen, detaillierten Angebot. Pauschalpreise wie "Bestattung ab 2.500 Euro" sagen wenig aus.

So sollten Sie vergleichen:

Vergleichen Sie nicht nur den Endbetrag, sondern auch, was im Endbetrag steckt. Ein günstiger Pauschalpreis kann ohne wesentliche Leistungen kalkuliert sein, die später nachberechnet werden.

Das Leistungsverzeichnis verstehen

Ein seriöses Bestattungsangebot enthält ein detailliertes Leistungsverzeichnis. Die Einzelposten sollten transparent, nachvollziehbar und einzeln abwählbar sein. Folgende Positionen tauchen typischerweise auf:

Bestatterleistungen (eigene Leistungen des Unternehmens)

Fremdkosten (durchlaufende Posten)

Die Trennung in Bestatter- und Fremdkosten ist entscheidend: Fremdkosten werden vom Bestatter nur weitergereicht und sollten ohne Aufschlag durchgereicht werden. Manche Bestatter berechnen darauf eine Bearbeitungsgebühr — fragen Sie ausdrücklich danach.

Fremdkosten vs. Bestatterkosten — der Unterschied zählt

Hinterbliebene unterschätzen oft, dass Fremdkosten den größten Anteil an der Gesamtrechnung ausmachen können. Friedhofsgebühren variieren je nach Kommune erheblich. Wahlgrabstellen, größere Grabarten oder Familiengräber können das Mehrfache eines Reihengrabs kosten. Die Höhe ist nicht verhandelbar — sie folgt der jeweiligen Friedhofssatzung.

Gleiches gilt für Krematorium-Gebühren, Trauerredner-Honorare und Anzeigenkosten in regionalen Tageszeitungen. Diese Posten werden nicht durch die Wahl des Bestatters, sondern durch die Wahl von Friedhof, Bestattungsart und Umfang der Trauerfeier bestimmt.

Wer Kosten reduzieren möchte, sollte vor allem an folgenden Stellschrauben drehen:

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Typische Vertragsfallen — und wie Sie sie vermeiden

Pauschalverträge ohne Einzelaufstellung

Misstrauen Sie Pauschalangeboten ohne detailliertes Leistungsverzeichnis. Was nicht aufgeführt ist, kann später separat berechnet werden. Bestehen Sie auf einer Einzelaufstellung mit Preisangabe pro Posten.

Optionale Leistungen, die als selbstverständlich verkauft werden

Aufbahrung, hochwertiger Sarg, umfangreiche Blumendekoration oder besondere Sargausstattung sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie sind optional. Lassen Sie sich nicht einreden, dass eine "würdige Bestattung" nur mit teurem Sarg möglich sei.

Druck zur sofortigen Unterschrift

Seriöse Bestatter geben Ihnen Bedenkzeit — auch über Nacht. Wer Sie zur sofortigen Unterschrift drängt, weil "die Überführung sonst zu spät käme", verfolgt eigene Verkaufsinteressen. Die Überführung kann auch ohne Bestattungsvertrag erfolgen und später bei einem anderen Anbieter abgerechnet werden.

Vorausbezahlung in voller Höhe vor Leistungserbringung

Anzahlungen sind branchenüblich, eine vollständige Vorauszahlung ist es nicht. Vereinbaren Sie eine Zahlung nach Leistungserbringung oder eine moderate Anzahlung mit Restzahlung nach der Bestattung.

Unklare Klauseln zu Zusatzleistungen

Achten Sie auf Formulierungen wie "weitere Aufwendungen nach Aufwand" oder "Nebenkosten nach Anfall". Solche Klauseln öffnen die Rechnung nach oben. Verlangen Sie eine Obergrenze oder klare Pauschalen.

Wichtig: Verträge mit Bestattern sind grundsätzlich Werkverträge nach BGB. Sie können einen Vertrag in der Regel nicht widerrufen, wenn die Leistung bereits erbracht wurde. Lesen Sie den Vertrag vor Unterzeichnung sorgfältig — auch wenn die Situation emotional belastend ist.

Qualitätsmerkmale eines guten Bestatters

Bestatter ist in Deutschland kein geschützter Beruf — jeder darf sich so nennen. Es gibt aber freiwillige Qualifikationen und Verbandsmitgliedschaften, die als Indizien dienen:

Ein guter Bestatter erklärt Optionen, drängt nicht zu Zusatzleistungen, akzeptiert klare Preisgrenzen und stellt Ihnen Bedenkzeit für die Entscheidung ein.

Was die Verbraucherzentrale empfiehlt

Die Verbraucherzentralen geben seit Jahren Tipps zum Umgang mit Bestattern. Die wichtigsten Empfehlungen im Überblick:

Die Verbraucherzentrale berät zu Bestattungsthemen kostenpflichtig oder kostenlos je nach Bundesland. Bei Streitigkeiten kann sie als Schlichtungsstelle vermitteln.

Bestattungsvorsorge — frühzeitig und schriftlich

Wer Hinterbliebenen die Bestatterwahl erleichtern möchte, kann zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung verfassen. Sie regelt Wünsche zur Bestattungsart, zum Ort, zur Trauerfeier und kann auch einen bevorzugten Bestatter benennen. Eine Bestattungsverfügung ist kein Testament — sie sollte separat aufbewahrt und Angehörigen zugänglich gemacht werden.

Manche Bestatter bieten Bestattungsvorsorgeverträge an. Die Bestattung wird zu Lebzeiten geplant und finanziert. Vorteil: Hinterbliebene sind organisatorisch und finanziell entlastet. Nachteil: Bei Insolvenz des Bestatters oder Umzug kann die Vorsorge problematisch werden. Achten Sie auf Treuhandlösungen mit Sicherung über externe Treuhänder (z. B. Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG).

Musterbriefe und Vertragschecklisten

Im Komplettpaket enthalten: Vergleichsbogen für Bestatterangebote, Musterkündigungen für Verträge des Verstorbenen und alle wichtigen Vorlagen.

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Häufige Fragen zur Bestatterwahl

Muss ich den Bestatter beauftragen, der vom Pflegeheim empfohlen wird?

Nein. Sie sind völlig frei in der Wahl des Bestatters. Pflegeheime und Krankenhäuser dürfen Empfehlungen aussprechen, aber keinen Druck zur Beauftragung ausüben. Wenden Sie sich an einen Bestatter Ihrer Wahl, der die Überführung übernimmt.

Wie viele Angebote sollte ich einholen?

Mindestens drei. Innerhalb eines Tages ist das gut machbar. Vergleichen Sie nicht nur Preise, sondern auch Leistungsumfang, Transparenz und persönlichen Eindruck.

Kann ich einen Bestattungsvertrag widerrufen?

Bestattungsverträge sind in der Regel Werkverträge. Ein Widerruf ist meist nur möglich, solange die Leistung noch nicht erbracht wurde — und auch dann fallen oft Stornogebühren an. Lesen Sie den Vertrag vor Unterzeichnung sorgfältig durch.

Was ist der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB)?

Der Bundesverband Deutscher Bestatter ist die zentrale Berufsorganisation der Bestattungsbranche. Mitgliedsbetriebe verpflichten sich auf Qualitätsstandards und einen Ehrenkodex. Eine Mitgliedschaft ist freiwillig und kann ein Indiz für Seriosität sein.

Was tun, wenn die Endrechnung höher ausfällt als das Angebot?

Vergleichen Sie Rechnung und Angebot Posten für Posten. Bei nicht beauftragten Zusatzleistungen oder unklaren Aufschlägen legen Sie schriftlich Einspruch ein und fordern eine Erklärung. Bei Streitigkeiten kann die Verbraucherzentrale oder eine Schlichtungsstelle helfen.

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