sterbefallabwicklung
Ratgeber

Beerdigungskosten — Übersicht, Kostenträger und steuerliche Behandlung

Beerdigungskosten und wer sie tragen muss
Lesezeit: 11 Minuten · Thema: Bestattung und Finanzen · Rechtliche Grundlagen: § 1968 BGB, § 74 SGB XII, § 10 ErbStG

Eine Bestattung verursacht erhebliche Kosten — und stellt Hinterbliebene oft vor finanzielle Fragen. Wer zahlt? Was übernimmt eine Sterbegeldversicherung? Wann springt das Sozialamt nach § 74 SGB XII ein? Lassen sich die Beerdigungskosten steuerlich absetzen? Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die wichtigsten Posten, Kostenträger und steuerliche Aspekte.

Was eine Bestattung kostet — die Bandbreite

Die Gesamtkosten einer Bestattung in Deutschland reichen von einer einfachen anonymen Feuerbestattung mit minimalem Umfang bis zur traditionellen Erdbestattung mit großer Trauerfeier und Familiengrab. Die Spanne ist erheblich. Drei Faktoren bestimmen die Höhe:

Konkrete Beträge nennen wir an dieser Stelle bewusst nicht — sie hängen zu stark von individuellen Entscheidungen und regionalen Tarifen ab. Holen Sie für Ihren konkreten Fall mehrere schriftliche Angebote ein. Mehr dazu im Artikel Bestatter auswählen und Kosten vergleichen.

Die wichtigsten Kostenpositionen im Detail

Bestatterleistungen

Friedhofsgebühren (Fremdkosten)

Trauerfeier (zusätzlich)

Grabausstattung und -pflege

Die Grabausstattung und -pflege fällt nicht unmittelbar bei der Bestattung an, sondern in den folgenden Wochen und über Jahre. Sie sollte bei der Kostenplanung mitgedacht werden.

Wer trägt die Beerdigungskosten?

Die Bestattungskosten sind nach § 1968 BGB grundsätzlich vom Erben zu tragen. Sind mehrere Erben vorhanden (Erbengemeinschaft), haften sie gemeinschaftlich. Reicht der Nachlass nicht aus, gilt eine abgestufte Reihenfolge:

1. Erbe

Erste Pflicht: der oder die Erben — finanziert aus dem Nachlass und, sofern dieser nicht ausreicht, aus eigenem Vermögen. Wer das Erbe ausschlägt, ist nicht mehr Erbe und damit grundsätzlich nicht mehr nach § 1968 BGB verpflichtet.

2. Bestattungspflichtige nach Landesrecht

Die Bestattungspflicht ist von der Kostentragungspflicht zu unterscheiden. Auch wer das Erbe ausschlägt, kann nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer zur Veranlassung der Bestattung verpflichtet bleiben — typischerweise Ehegatten, Kinder und Eltern in einer landesrechtlich geregelten Reihenfolge. Wer als Bestattungspflichtiger die Bestattung veranlasst hat, kann unter Umständen Erstattung von Erben oder vom Sozialamt verlangen.

3. Unterhaltspflichtige

Reichen Nachlass und Vermögen der Erben nicht aus, können nach § 1615 Abs. 2 BGB Unterhaltspflichtige in Anspruch genommen werden — etwa Kinder bei verstorbenen Eltern.

4. Sozialamt

Wenn niemand zahlen kann, springt unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt nach § 74 SGB XII ein (siehe nächster Abschnitt).

Wichtig: Wer die Bestattung beauftragt hat, ist gegenüber dem Bestattungsunternehmen Vertragspartner und schuldet die Rechnung — auch wenn er später Kostenerstattung von Erben oder vom Sozialamt verlangen kann. Klären Sie vor der Beauftragung, wer Vertragspartner wird.

Sterbegeldversicherung — wenn vorhanden

Eine Sterbegeldversicherung ist eine private Lebensversicherung, die im Todesfall eine vorab vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen oder an einen festgelegten Begünstigten auszahlt. Sie dient dazu, die Bestattungskosten ohne Belastung des laufenden Vermögens abzudecken.

Typische Eigenschaften:

Prüfen Sie nach einem Todesfall, ob eine Sterbegeldversicherung oder ein Bestattungsvorsorgevertrag besteht. Versicherungsunterlagen finden sich oft im persönlichen Ordner des Verstorbenen, in der Bankschließfach-Akte oder in der Korrespondenz mit dem Versicherungsmakler.

Hinweis: Die gesetzliche Sterbegeldversicherung der Krankenkassen wurde bereits 2004 abgeschafft. Ein automatisches Sterbegeld der Krankenkasse gibt es seit Jahren nicht mehr. Etwas anderes gilt nur für besondere Berufsgruppen (z. B. Beamtenversorgung) — dort kann ein Sterbegeld nach beamtenrechtlichen Vorschriften vorgesehen sein.

Sozialamt nach § 74 SGB XII — Bestattungskostenübernahme

Wenn die Beerdigungskosten weder aus dem Nachlass noch von den verpflichteten Personen aufgebracht werden können, kann das Sozialamt nach § 74 SGB XII die Übernahme der erforderlichen Kosten leisten. Die Vorschrift lautet sinngemäß: Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, sie zu tragen.

Voraussetzungen

Was wird übernommen?

Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten — also die Kosten einer ortsüblichen, einfachen, würdevollen Bestattung. Luxusausstattung, große Trauerfeiern oder hochwertige Grabsteine werden in der Regel nicht erstattet. Die Behörde prüft im Einzelfall, welche Posten als angemessen gelten.

Antragstellung

Der Antrag ist bei dem für den Verstorbenen zuständigen Sozialamt zu stellen — in der Regel am letzten Wohnsitz. Reichen Sie den Antrag möglichst vor der Bestattung ein, jedenfalls aber zeitnah. Eine nachträgliche Antragstellung ist möglich, kann aber zu Erstattungsfragen führen. Notwendige Unterlagen sind unter anderem Sterbeurkunde, Bestattungsrechnungen, Nachweise zu Vermögen und Einkommen sowie eine Erklärung zum Nachlass.

Kompletten Leitfaden für 49 € herunterladen

Das Sterbefall-Komplettpaket enthält Musteranträge fürs Sozialamt, Vorlagen für Versicherungen und alle Behördenformulare im Überblick.

Zum Komplettpaket — 49 €

Steuerliche Behandlung der Beerdigungskosten

Erbschaftsteuer: Abzug nach § 10 Abs. 5 ErbStG

Im Rahmen der Erbschaftsteuer können Bestattungskosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG vom steuerpflichtigen Nachlasswert abgezogen werden. Das umfasst:

Das Erbschaftsteuergesetz sieht für die Nachlassverbindlichkeiten einen Pauschbetrag vor. Wird dieser Pauschbetrag überschritten, können Sie die tatsächlichen Kosten in voller Höhe nachweisen. Die jeweilige Höhe des Pauschbetrags und der Freibeträge entnehmen Sie aktuellen Quellen wie dem Bundeszentralamt für Steuern oder dem zuständigen Finanzamt.

Einkommensteuer: außergewöhnliche Belastung

Trägt jemand Bestattungskosten, der sie aus rechtlichen oder sittlichen Gründen tragen muss, und werden diese nicht durch den Nachlass oder Versicherungen gedeckt, können sie unter Umständen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG einkommensteuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft im Einzelfall, in welchem Umfang ein Abzug zulässig ist.

Praxis-Hinweis: Bewahren Sie sämtliche Rechnungen, Belege und Zahlungsnachweise im Zusammenhang mit der Bestattung sorgfältig auf. Sie werden bei der Erbschaftsteueranzeige nach § 30 ErbStG und bei der Einkommensteuererklärung benötigt.

Spielräume bei den Kosten — was sich beeinflussen lässt

Wer auf das Budget achten muss oder einfach unnötige Kosten vermeiden möchte, kann an mehreren Stellen ansetzen:

Achten Sie zugleich darauf, sich nicht von Bestattern zu Posten überreden zu lassen, die nicht gewünscht oder nötig sind. Optionale Leistungen — etwa Aufbahrung, hochwertige Sargausstattung oder besondere Dekoration — sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Vorlagen und Formulare im Komplettpaket

Inklusive Mustertexten für Sozialamt-Antrag, Versicherungsmeldungen, Bankschreiben und Finanzamt-Anzeige.

Zum Paket — 49 €

Häufige Fragen zu Beerdigungskosten

Wer zahlt die Beerdigung, wenn das Erbe ausgeschlagen wurde?

Wer das Erbe ausschlägt, ist nicht mehr nach § 1968 BGB verpflichtet. Allerdings besteht in den meisten Bundesländern eine eigenständige Bestattungspflicht nach den Landesgesetzen, die unabhängig vom Erbfall gilt. Wer als bestattungspflichtige Person die Kosten vorstreckt, kann unter Umständen Erstattung von Erben oder vom Sozialamt verlangen.

Übernimmt das Sozialamt eine Trauerfeier?

Das Sozialamt übernimmt nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten einer einfachen, ortsüblichen Bestattung. Aufwendige Trauerfeiern werden in der Regel nicht erstattet. Was als angemessen gilt, prüft das Amt im Einzelfall.

Können Beerdigungskosten von der Steuer abgesetzt werden?

Im Rahmen der Erbschaftsteuer können sie nach § 10 Abs. 5 ErbStG vom Nachlasswert abgezogen werden. Bei der Einkommensteuer ist unter Umständen ein Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG möglich, wenn der Nachlass die Kosten nicht deckt und der Zahlende rechtlich oder sittlich zur Tragung verpflichtet war.

Gibt es noch ein Sterbegeld der Krankenkasse?

Nein. Die gesetzliche Sterbegeldversicherung der Krankenkassen wurde 2004 abgeschafft. Ein automatisches Sterbegeld der Krankenkasse gibt es seither nicht mehr. Privat abgeschlossene Sterbegeldversicherungen oder Sterbegeld nach beamtenrechtlichen Vorschriften bestehen weiterhin.

Wann muss die Rechnung des Bestatters bezahlt werden?

In der Regel innerhalb der vom Bestatter gesetzten Frist — oft 14 bis 30 Tage nach Rechnungsstellung. Wenn Versicherungen oder das Sozialamt die Kostenübernahme klären, sollten Sie das frühzeitig mit dem Bestatter abstimmen, um Mahngebühren zu vermeiden.

Was passiert, wenn der Nachlass die Bestattungskosten nicht deckt?

Reichen Bargeld und Wertgegenstände im Nachlass nicht aus, müssen Erben die Kosten aus eigenem Vermögen tragen. Wer das nicht kann, prüft die Möglichkeit eines Sozialamt-Antrags nach § 74 SGB XII. Wer das Erbe ausschlägt, ist nicht mehr nach § 1968 BGB verpflichtet, kann aber bestattungspflichtig nach Landesrecht bleiben.

Verwandte Artikel:

Sterbefall-Komplettpaket

Alles auf einem Blick — sofort als Download.

Vollständiger Leitfaden · 40 Musterbriefe für Behörden, Banken & Versicherungen Fristenkalender (PDF + Excel) — einmalig 49 €, kein Abo.

Jetzt für 49 € herunterladen

Zahlung via Digistore24 · SSL-verschlüsselt · sofortige Lieferung per E-Mail Mit dem Kauf bestätigen Sie ausdrücklich die Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist (§ 356 Abs. 5 BGB). Widerrufsbelehrung